Neues Rechtsdienstleistungsgesetz: Werkstätten dürfen bald die Unfallschaden-Abwicklung für ihre Kunden übernehmen

Rund 2,6 Mio. Pkw-Schadenfälle führt die Statistik des GDV für 2006. Gute 9,3 Mrd. Euro Entschädigungsaufwand für alle Schäden ergeben einen Durchschnitt von 3.500 Euro pro Fall. Darin enthalten sind ca. 1.500 bis 2.000 Euro für Reparaturkosten. Das Unfallschaden-Reparaturgeschäft bleibt also ein Umsatzbringer für die Werkstatt und es lohnt sich für Kfz-Betriebe, bald noch umfassender in die Schadenabwicklung einzusteigen. Dadurch gewinnt die Werkstatt auf zwei Seiten: am Unfall und beim zufriedenen Kunden.

Zum 1. Juli 2008 tritt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft. „Alle Berufsgruppen dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit Rechtsdienstleistungen erbringen“, heißt es wörtlich im Gesetzestext. Die rechtliche Prüfung im Einzelfall bleibt zwar nach wie vor beim Anwalt (Rechtsberatung), aber die Werkstatt darf über das Reparaturgeschäft hinaus Ratschläge geben und Regulierung in die Hand nehmen (Schadenabwicklung, Schadenmanagement). Bislang war eine Unterstützung der Kunden bei der Schadenabwicklung nicht erlaubt.

Der Kfz-Betrieb kann also ab Juli die Schadenabwicklung von Kfz-Schäden in die Hand nehmen und braucht das Feld nicht mehr den Versicherungen zu überlassen. Viele Geschädigte wollen sich gut und umfassend betreut fühlen, die Regulierung soll reibungslos ablaufen. Am besten kommt dabei alles aus einer Hand! Ihr Schadenmanagement setzten die gegnerischen Versicherer jedoch in erster Linie zur Minimierung ihrer eigenen Kosten ein, nicht aber im Interesse des Geschädigten. Wenn ein geschädigter Autofahrer die Schadenregulierung schon aus der Hand gibt, sollte er es in eine tun, die seine Interessen vertritt!

Der Geschädigte hat in der Regel wenig Ahnung, was zu tun ist. Er muss an die Hand genommen und unterstützt werden. Im Interesse des Geschädigten ist in aller Regel nicht das Schadenmanagement der Versicherer, sondern eine Schadenabwicklung über die Werkstatt. Seinen Kunden diese Schadenabwicklung anzubieten, liegt aber auch im Interesse der Werkstatt. Eine fachgerechte Reparatur ist nur zu vernünftigen Preisen möglich. Und die Reparaturen von wirtschaftlichen Totalschäden mögen im Interesse von Geschädigtem und Werkstatt liegen; die Versicherung zieht mit Sicherheit die für sie günstigere Abrechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens vor.

Der geschädigte Werkstattkunde will, dass sein Fahrzeug fachmännisch und ordnungsgemäß repariert wird – und die Wahrscheinlichkeit ist deutlich höher, wenn die Werkstatt kostendeckend dafür bezahlt wird. Wenn ihm dabei auch die Schadenabwicklung fachmännisch von der Werkstatt aus der Hand genommen wird, fährt er deutlich besser, als wenn er sich die Abwicklung von der gegnerischen Versicherung aus der Hand nehmen lässt. Die gegnerische Versicherung ist schließlich nicht ihm, sondern ihren Kunden verpflichtet. Berechtigte Schadenersatzansprüche läuft dem Interesse der Versicherungskunden an niedrigen Prämien zuwider.

Wo sich der Kunde bei seiner Kfz-Haftpflichtversicherung über niedrige Prämien freut, ist er und (seine Werkstatt) im Schadenfalle als Geschädigter, dessen Unfallgegner den Schaden ersetzen muss, der Gelackmeierte. Das mag jetzt nicht für alle Versicherungen generell gelten, aber es gibt hier durchaus Beispiele für ein aggressives Schadenmanagement zuungunsten des Geschädigten.

Beim Schadenmanagement der Versicherer läuft die Reparatur häufig über eine von der Versicherung bestimmte Werkstatt. Solche Werkstätten haben eine Exklusivvereinbarung mit einer Versicherung getroffen, wobei sie die Preise der Konkurrenz natürlich deutlich unterbieten mussten, um an diesen Exklusivvertrag zu kommen. Diese Werkstätten müssen also über die Masse im Reparaturgeschäft an ihr Geld kommen, der einzelne Reparaturfall ist dabei aber so schnell und mit so wenig Aufwand wie möglich abzuhaken. Das ist nicht von Vorteil für den Geschädigten!

Das Interesse des eintrittspflichtigen Versicherers widerspricht dem des schadenersatzberechtigten Geschädigten: Die Werkstatt steht dazwischen, gewinnt aber nur dann, wenn ihr Kunde sachgerecht entschädigt wird. Das Gros der geschädigten Autofahrer verfügt aber nicht über das nötige Wissen, einen Unfallschaden in voller Höhe erstattet zu bekommen! Hier kann sich der Kfz-Betrieb künftig profilieren, seinen Kunden noch besser betreuen und ihm alles aus einer Hand anbieten. Damit hat aber auch der Kfz-Betrieb mehr Rechte, seine Interessen und die seines Kunden gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

Die Werkstatt kann zum Beispiel eher eine Reparatur anstelle der Abrechnung auf Totalschadenbasis durchsetzen, worüber sich auch der Kunde freut, wenn er nämlich für den Restwert seines kaputten Fahrzeugs kein auch nur annähernd gleichwertiges anderes Fahrzeug mehr bekommen würde. Das gilt vor allem für die ältere Fahrzeuge privater Kfz-Besitzer, die ihr Fahrzeug ohnehin lieber reparieren lassen würden.

Werkstätten, die ihren Kunden die Schadenabwicklung anbieten wollen, brauchen professionelle Unterstützung, denn das nötige Fachwissen bringen sie ja auch nicht von Hause aus mit. Bislang bietet nur der Tüv Süd hierfür ein Programm an, „Schadenberatung aktiv“, bei dem die teilnehmenden Werkstätten professionelle juristische Fachberatung, Argumentationshilfen und Musterbriefe erhalten, um mit den Versicherern auf Augenhöhe argumentieren zu können. Allerdings hat auch die Schadenberatung der Werkstätten irgendwo Grenzen, wenn es um die juristische Beratung geht. Wenn alles nichts hilft, wird zum Wohle des Kunden ein externer Rechtsanwalt eingeschaltet.

Wer sich vorab mal informieren will: Zum Thema gibt es ein Hörbuch als mp3 sowie eine Pressemeldung  vom 2. Mai 2008.

© Mai 2008, Petra Grünendahl

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen