1. Wichtig sind vor allem die amtliche Kennzeichen der Fahrzeuge, Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer sowie ggf. der Fahrzeughalter. Am besten lässt man sich Fahrzeugpapiere und Führerschein ebenso wie Unterlagen zur Haftpflichtversicherung zeigen. Sind die Daten der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung nicht bekannt, hilft der Zentralruf der Autoversicherer unter Telefon 01802 / 5026 (für 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz der Telekom, abweichende Kosten aus dem Mobilfunknetz möglich) weiter. Außer der eigenen Anschrift ist das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, Name und Anschrift des Halters sowie das Unfalldatum anzugeben. Auch für alle im Ausland versicherten Fahrzeuge ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer den zuständigen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung in Deutschland. Die Anfrage ist auch online möglich.
- Notieren Sie den genauen Ort und die Zeit des Unfalls, eine Unfallskizze oder auch Fotos sind bei komplizierten Sachverhalten eine gute Gedächtnisstütze. Am besten hat man für die „Unfallaufnahme“ einen Vordruck des Europäischen Unfallberichtes dabei. Er enthält so ziemlich alle Abfragen, die für die Klärung des Unfallhergangs und der Entschädigung relevant sein könnten.
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Notieren Sie Namen und Anschrift von Zeugen!
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Wenn die Polizei nicht zur Unfallaufnahme kommt, fertigt man ein Unfallprotokoll, das sowohl vom Schädiger als auch vom Geschädigten unterschrieben wird. Der Unfallhergang sollte nur objektiv geschildert, eine rechtliche Beurteilung (vor allem der Schuldfrage) aber auf jeden Fall vermieden werden. Das überlässt man besser seiner Versicherung, die ja nicht nur berechtigte Ansprüche des Unfallgegners reguliert, sondern auch unberechtigte Ansprüche abwehrt. Ganz hervorragend eignet sich für die klar gegliederte und objektive Dokumentation des Geschehenen der Europäische Unfallbericht.
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Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, sollte man nach der grünen Versicherungskarte fragen und wenn möglich kopieren oder zumindest die relevanten Daten abschreiben. Für Fahrzeuge aus EU- und einigen anderen Ländern muss sie allerdings nicht mehr mitgeführt werden. Auch hier hilft der Zentralruf der Autoversicherer (Telefon 01802 / 5026) oder das
Deutsche Büro Grüne Karte, Postfach 10 14 02, 20009 Hamburg, www.gruene-karte.de,
Telefon 040 / 3344-00, Fax 040 / 3344-07040, eMail für Schadenfälle claims@gruene-karte.de
weiter, wenn es gilt, die gegnerische Haftpflichtversicherung zu ermitteln. Ist der Versicherer des Schädigers bekannt, bekommt man dort auch gleich die Stelle genannt, die den Schaden in Deutschland bearbeiten wird.
© 2008 Petra Grünendahl