Von Petra Grünendahl

 

3.1. Rundum ausreichend versichert auf Reisen: Was Sie brauchen

3.2. Auslandsreise-Krankenversicherung

3.3. Urlaubsreisen mit dem Auto ins Ausland

3.4. Reise-Haftpflichtversicherung

3.5. Reisegepäckversicherung

3.6. Reiserücktrittskosten

3.7. Reise-Unfallversicherung

3.8. Campingversicherung – nur für Dauercamper

 

3.1. Rundum ausreichend versichert auf Reisen: Was Sie brauchen

Vor Beginn einer Urlaubsreise ins Ausland
stellt sich immer wieder die Frage, ob und welche speziellen
Versicherungen erforderlich sind. Wer es sich hier zu leicht macht und
sich für eines der im Reisebüro angebotenen Versicherungspakete
entscheidet, reist häufig teuer und ist dennoch nicht bedarfsgerecht
versichert, denn die Pakete enthalten in der Regel eine Vielzahl
verschiedener Versicherungen, von denen einige überflüssig.

Beispiel Urlaubshaftpflichtversicherung
(siehe auch 3.4.): Dieser Versicherungsschutz sollte auf jeden Fall ganzjährig
und nicht nur im Urlaub bestehen. Der Abschluss einer
Privat-Haftpflichtversicherung wird grundsätzlich für jeden empfohlen.
In dieser sind Schäden im Ausland bei einem vorübergehenden Aufenthalt
bis zu einem Jahr bereits enthalten.

Auch andere der in den Paketen
enthaltenen Versicherungen sind mitunter bereits in den ohnehin
vorhandenen Versicherungen bereits eingeschlossen, was zu einer überflüssigen
und teuren Doppelversicherung führt.

Vernünftiger ist es, relevante Risiken
gezielt zu versichern. Das kommt günstiger als der Paketpreis, bei dem
nicht sinnvolle Versicherungen mitbezahlt werden müssen, ohne dass man
sie braucht.

Zu den notwendigen Reiseversicherungen zählt
in erster Linie die Auslandsreise-Krankenversicherung (siehe unter
3.2.). Für gesetzlich Krankenversicherte ist sie ein Muss. Bei privat
Krankenversicherte ist laut Versicherungsbedingungen die Heilbehandlung in
Europa ebenso eingeschlossen wie der erste Monat eines vorübergehenden
Aufenthalts außerhalb Europas. Ein vorübergehender Aufenthalt von mehr
als einem Monat Aufenthalt bedarf jedoch einer besonderen Vereinbarung.

Bei teuren Pauschalreisen kann der
Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung (siehe 3.6.)
sinnvoll sein.

Eine Reisegepäckversicherung (siehe auch
3.5.) ist wegen vieler vertraglicher Leistungsbeschränkungen wenig
sinnvoll. Wer den Versicherungsschutz nicht gefährden will, muss sich
mindestens so vorsichtig verhalten, das eigentlich nichts schiefgehen
kann.

Unfall- und Haftpflichtrisiken sollten
ganzjährig und für den Alltag abgeschlossen sein. Dann gelten sie auch
im Ausland und bieten ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis als eine für
drei Wochen abgeschlossene „Urlaubs-Versicherung“.

 

3.2. Auslandsreise-Krankenversicherung

Während einer Auslands-Urlaubsreise zu erkranken
kann ein finanzielles Risiko sein. Seit 1989 dürfen die gesetzlichen
Krankenkassen die Aufwendungen im Krankheitsfall nur noch bei Reisen in Länder
des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und in Staaten erstatten, mit
denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht – und das auch nur dann,
wenn eine Behandlung auf Auslandskrankenschein möglich war. Für
gesetzlich Krankenversicherte ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung
daher unverzichtbar.

Manch einer erlebt eine böse Überraschung, wenn er
nach dem Urlaub die Rechnung eines ausländischen Arztes bei ihrer
Krankenkasse einreichen. Grund: Die gesetzlichen Krankenversicherungen in
Deutschland erstatten maximal den Betrag, den die Behandlung laut Gebührenordnung
hier gekostet hätte.
Nicht immer wird der Auslandsreisekrankenschein vom behandelnden Arzt
akzeptiert. Ist die Rechnung des Arztes nun höher ausgefallen – wovon
man bei Privatrechnungen für ausländische Touristen ausgehen kann –, müssen
die Patienten den Differenzbetrag aus ihrer eigenen Tasche bezahlen.

Die private Auslandsreise-Krankenversicherung
hingegen ersetzt alle Kosten für medizinisch notwendige ambulante und
stationäre Behandlung. Dazu gehört auch der medizinisch notwendige
Krankenrücktransport sowie die Überführung von im Ausland an Krankheit
oder Unfallfolgen gestorbenen Personen.

Privatversicherte haben grundsätzlich
Versicherungsschutz in ganz Europa einschließlich der osteuropäischen
Staaten, für die Dauer von einem Monat sogar weltweit. Eine zusätzliche
Auslandsreise-Krankenversicherung kann dennoch ratsam sein, wenn der
Versicherungsschutz nicht den medizinisch notwendigen Rücktransport aus
dem Ausland umfasst. Hier gibt ein Blick in die Versicherungsbedingungen
Aufschluss über den Versicherungsumfang (§ 1 Gegenstand, Umfang und
Geltungsbereich des Versicherungsschutzes).

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung kann als
Jahrespolice für eine Einzelperson für unter 10 Euro abgeschlossen
werden.

 

 3.3. Urlaubsreisen mit dem Auto ins Ausland

In die schönsten Wochen des Jahres starten die
meisten deutschen Urlauber immer noch mit dem eigenen Auto. Teuer kann es
für diese Urlauber allerdings werden, wenn sie unverschuldet in einen
Autounfall verwickelt werden, denn in anderen europäischen Ländern
gelten nicht nur andere Gesetze und Regeln. Auch die gesetzlichen
Deckungssummen der dortigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen sind
nicht mit den in Deutschland üblichen zu vergleichen – und sie reichen
im Schadensfall lange nicht aus, um die Kosten zu decken.

So tut der Urlauber gut daran, bei der Reiseplanung
auch an die ausreichende Absicherung seines Automobils sowie seiner
Insassen zu denken. Sowohl für den Fall der eigenen Schuld wie auch für
den Fall einer Fremdschuld kann und sollte vorgesorgt sein.

Mit der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist man
in fast ganz Europa bis zu den vereinbarten Deckungssummen versichert. Der
Versicherungsschutz kann aber auch auf einige außereuropäische Länder
ausgedehnt werden. Dazu muss die Grüne Versicherungskarte für diese Länder
gültig geschrieben werden. Achtung: Die Grüne Karte bestätigt nur den
Versicherungsschutz nach den im Gastland geltenden Mindestdeckungssummen.
Diese sind in manchen Ländern – insbesondere in der Türkei – sehr
niedrig. Vor der Fahrt sollte man daher seinen Versicherer bitten, die
Police – eventuell gegen einen zusätzlichen Beitrag – auch für außereuropäische
Länder auf unbegrenzte Deckung auszudehnen.

In manchen Ländern ist sie zwar nicht mehr Pflicht,
aber selbst dort kann es nur Vorteile haben, die „Grüne Karte“ als
seinen internationalen Versicherungsnachweis in der Tasche zu haben. Er
enthält wesentliche Angaben über Fahrzeughalter und dessen
Haftpflichtversicherung sowie die Anschriften der ausländischen Grüne-Karte-Büros,
an die sich auch ausländische Geschädigte wenden können, die von einem
deutschen Autofahrer geschädigt wurden. Dort, wo die Grüne Karte Pflicht
ist, kann es zudem sehr teuer werden, wenn man sie nicht dabei hat. Ein
Europäischer Unfallbericht hilft, alle erforderlichen Daten des
Unfallgegners und des Unfallhergangs umfangreich zu dokumentieren.

Schutzbriefversicherung

Ins Reisegepäck gehört auch ein Schutzbrief, der
europaweit das Pannenrisiko, aber auch den Rücktransport bei Diebstahl
deckt. Versicherungen, aber auch Automobilclubs bieten hier entsprechende
Deckung an. Die Schutzbriefversicherung – oft auch Verkehrs-Service-Police
genannt – leistet bei Eintritt der folgenden Ereignisse:

  • Panne oder Unfall
  • Diebstahl
  • Erkrankung oder Tod des Fahrers 

Was leistet die Schutzbriefversicherung?

  • Pannen- oder Unfallhilfe
  • Abschleppen oder Bergen des Fahrzeugs
  • Ersatzteilversand
  • Fahrzeugrücktransport und –unterstellung
  • Verschrottung oder Verzollung (bei Totalschaden)
  • Kosten der Weiter- oder Heimfahrt
  • Ersatzfahrer
  • medizinisch notwendiger Rücktransport (bei Erkrankung des Fahrers)
  • Übernachtungskosten.

Was ist versichert?

Die Versicherung bezieht sich immer auf ein
bestimmtes Fahrzeug (Personenkraftwagen, Motorrad, Wohnmobil). Mitgeführte
Boots-, Gepäck- oder Wohnwagenanhänger sowie das Gepäck und die Ladung
selbst sind ohne Zuschlag mitversichert. Bei einer Reise mit dem
versicherten Fahrzeug haben nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern
auch die berechtigten Insassen Versicherungsschutz.

Wo gilt die Schutzbriefversicherung? Die
Schutzbriefversicherung gibt es

  • als Inlandsschutzbrief, der nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt,
  • als Auslandsschutzbrief für das europäische Ausland einschließlich der außereuropäischen Mittelmeerländer (Marokko, asiatische Türkei) oder
  • als Kombination für In- und Ausland. Dies ist der weitaus gebräuchlichste Schutzbrief.

Schadenregulierung im Ausland

In manchen Ländern wollen auch die gegnerischen
Haftpflichtversicherungen den Schaden begutachten (z. B. in Belgien, Dänemark,
Kroatien, Schweden oder der Tschechischen Republik). In Griechenland oder
der Türkei sollte der Schaden möglichst im Gastland selber repariert
werden. In der Türkei reicht es auch, vor Ort das Gutachten erstellen zu
lassen, allerdings wird der Geschädigte mit den Deckungssummen für
Sachschäden (7.000 Euro) nicht allzu viel anfangen können.

Kurzfristige Vollkasko-Versicherung 

Da in manchen Ländern die gesetzlichen
Deckungssummen für Sachschäden bei weitem nicht ausreichen, macht eine
Vollkasko-Versicherung für die Reisedauer durchaus Sinn, sofern der (zu
geringe) Wert des Wagens dem nicht entgegensteht. Ein kurzfristiger
Wechsel von der Teilkasko in eine Vollkasko könnte sich lohnen, wenn man
die über die Deckungssumme hinausgehenden Reparaturkosten nicht vollständig
aus eigener Tasche bezahlen kann oder will.

Unfallrisiko

Niedrig angesetzt sind vielfach in Urlaubsländern
auch die vorgeschriebenen Entschädigungssummen für Personenschäden.
Eine Insassen-Unfallversicherung – oder noch besser eine private
Unfallversicherung für jeden der Reisenden – decken das Risiko von
Personenschäden ab. Beide sollten allerdings nicht nur für die
Ferienzeit abgeschlossen sein, sondern aus Preis-Leistungs-Gründen ganzjährig.
Sie gelten auch bei Unfällen im Ausland.

Eine Auslandreise-Krankenversicherung ist ebenfalls
zweckmäßig, da die gesetzlichen Krankenkassen nur sehr begrenzt (in Höhe
der deutschen Gebührenordnung) für die Kosten einspringen. Auf der
Differenz – gerade bei Fremden berechnen die Ärzte auf Privatrechnungen
gerne höhere Summen – bleibt der Urlauber dann sitzen.

Rechtsschutz

Im Falle eines Autounfalles ist gerade im Ausland
auch eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung (siehe Kategorie
„Rechtsschutzversicherung“) nützlich, denn auch Gutachter- oder
Anwaltskosten werden nicht überall erstattet.

Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung macht
allerdings nicht nur für den Urlaub Sinn, sondern auch ganzjährig in
Deutschland: Bei manchen Unfällen ist die Rechtslage nicht von vorne
herein klar und viele Leute scheuen ohne finanzielle Unterstützung
eventuell das Risiko, ihr Recht durchzusetzen.

Mallorca-Police

Wer mit den Flugzeug in Urlaub fliegt, nimmt sich
vielleicht am Urlaubsort einen Leihwagen, um die Landschaft zu erkunden.
Mietwagen in den Urlaubsländern sind aber in aller Regel nur zu den in
diesen Ländern geltenden gesetzlichen Mindestdeckungssummen
haftpflichtversichert. – Und die sind vielfach für einen möglichen
Schaden viel zu niedrig angesetzt. Haften müssen die Fahrer des
Mietwagens jedoch bei Verschulden unbegrenzt.

Hilfe bietet hier eine sogenannte Mallorca-Police,
die bei einem deutschen Versicherer für die Urlaubsfahrt abgeschlossen
wird und für Mietwagen Kraftfahrt-Haftpflichtdeckung in unbegrenzter Höhe
gewährleistet.

 

3.4. Reise-Haftpflichtversicherung

Eine spezielle Reise-Haftpflichtversicherung ist unnötig
und zu teuer. In der Privat-Haftpflichtversicherung ist das Auslandrisiko
bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten weltweit mit eingeschlossen.

 

3.5. Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung bewahrt vor finanziellen
Schäden durch Verlust, Zerstörung und Beschädigung des Gepäcks.
Versichert ist die persönliche Habe bei Diebstahl, Raub, Feuer,
Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten.

Eine Reisegepäckversicherung ist wegen
vieler vertraglicher Leistungsbeschränkungen allerdings wenig sinnvoll.
Wer den Versicherungsschutz nicht gefährden will, muss sich mindestens so
vorsichtig verhalten, das eigentlich nichts schiefgehen kann. Der Einbruch
ins Hotelzimmer ist übrigens auch im Ausland bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen
über die Außenversicherung der Hausrat gedeckt.

Für Wertsachen wie Pelze, Schmuck, Foto-, Film- und
Videoausrüstung beträgt die Höchstentschädigung bis zu 50 Prozent der
Gepäck-Versicherungssumme. Spezialversicherungen wie die Pelzsachen-,
Juwelen-, Schmuck- oder Fotoapparateversicherung bieten hier umfassenderen
Versicherungsschutz.

 

3.6. Reiserücktrittskosten-Versicherung

Da hat man lange im voraus eine teure
Reise (Pauschalreise, Ferienwohnung, Ferienhaus) gebucht, und muss dann
noch aus triftigem Grund absagen. Wer bei seiner Urlaubsplanung auf
„Nummer Sicher“ gehen möchte, schließt im Vorfeld der Reise eine
Reiserücktrittskosten-Versicherung ab. Wenn dann z. B. der Reisende in
spe kurzfristig erkrankt, kommt diese für Stornogebühren und andere
Kosten auf.

Als triftiger Grund für die Stornierung der gebuchten Reise gilt: Tod, schwerer Unfall oder eine unerwartet schwere Erkrankung des Versicherungsnehmers oder naher Angehöriger. In diesen Fällen hilft die Reiserücktrittskostenversicherung. Sie erstattet die anfallenden Stornokosten.

 

3.7. Reise-Unfallversicherung

Eine Reise-Unfallversicherung ist unnötig und zu teuer. Besser: eine private Unfallversicherung für das ganze Jahr. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

 

3.8. Campingversicherung – nur für Dauercamper

Eine Campingversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schäden, die sich aus Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, räuberischer Erpressung, Hagel, Blitzschlag, Feuer u. ä. ergeben. Ein spezieller Schutz gegen Überschwemmung muss meist zusätzlich
erworben werden.

Voraussetzung für die Versicherung ist, dass der Wohnwagen fest auf einem offiziellen Campingplatz untergebracht ist, wobei der Versicherungsschutz oft nur dann gültig ist, wenn der Campingplatz in Deutschland liegt. Der gelegentliche Camping-Urlaub an
wechselnden Urlaubsorten ist nicht versichert.

Versichert sind Wohnwagen und Mobilheime, Zelte und ähnliche Gegenstände, elektrische Geräte und sonstiges Inventar. Für Gegenstände, die nicht zum originären Campinginventar gehören, sind Zusatzversicherungen erforderlich. Die Höhe des jährlichen Beitrags errechnet sich aus dem aktuellen Zeitwert des Wohnwagens.

Zum Download: Reise-Versicherungen als pdf 

© Petra Grünendahl, Stand: Oktober 2008

nach oben