Autofahren nach ambulanten Eingriffen: Was ist zu beachten?

Autofahren nach OP: Wie schnell es geht, hängt von Art der Narkose und des Eingriffs ab. Foto: Dekra.
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Auch nach einer ambulanten OP mit Narkose oder einer ärztlichen Behandlung mit lokaler Betäubung wollen die Betroffenen in der Regel rasch wieder mobil sein. Wie schnell sie sich wieder hinter Steuer setzen dürfen, hängt stark von der Art der Narkose und des Eingriffs ab.

Unabhängig davon, um welchen Eingriff es sich handelt, ist zu beachten: Wenn Narkosemittel im Spiel sind, ist zu beachten, dass sich die verwendeten Medikamente noch eine Zeitlang nach dem Eingriff im Körper des Patienten befinden. Dies aber kann das Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen mehr oder weniger beeinträchtigen. Fahrer sind in dieser Zeit nicht in der Lage, ein Fahrzeug sicher durch den Verkehr zu lotsen. Dr. Thomas Wagner, bei DEKRA für den Bereich Fahreignung verantwortlich, sagt, worauf in solchen Fällen zu achten ist.

  • Klären Sie mit dem behandelnden Arzt schon beim Vorgespräch, wie sich die verwendete Narkose auf das Fahrvermögen auswirkt und wie lange Sie nicht hinters Steuer dürfen. Zu beachten ist auch, dass jeder Mensch unterschiedlich auf Medikamente reagiert, so dass bei größeren Eingriffen der Zeitraum der Fahrabstinenz entsprechend lange ausfällt.
  • Lassen Sie sich nach OP oder Eingriff von einem Angehörigen abholen oder nehmen ein Taxi. Werden öffentliche Verkehrsmittel genutzt, ist es sinnvoll, sich begleiten zu lassen. Denken Sie daran, dass das Fahrvermögen auch nach einer Darmspiegelung, einem MRT oder einer gründlichen Augenuntersuchung beeinträchtigt sein kann.
  • Wichtig zu wissen: Wer sich ans Steuer setzt, muss dafür Sorge tragen, dass er oder sie voll und ganz in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Verstöße gegen diese Pflicht stuft der Gesetzgeber nicht als Kavaliersdelikt, sondern – wie Alkohol- und Drogendelikte – als Straftat ein. Laut Par. 315c Strafgesetzbuch drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahre.

Kommt es zu einem Unfall, ist auch damit zu rechnen, dass der Versicherer die vollständige Regulierung des Schadens ablehnt oder einen Teil der entstandenen Kosten von Fahrerin oder Fahrer zurückfordert.

Auch die behandelnden Ärzte haben eine umfassende Aufklärungs- und Dokumentationspflicht, wenn es um die Beurteilung der Fahrtauglichkeit ihrer Patienten geht. Wenn ein fahruntauglicher Patient einen Verkehrsunfall verursacht, kann das auch für seinen Arzt zu fatalen Haftungsfolgen führen – und zwar dann, wenn der Arzt die psychophysische Leistungsfähigkeit seines Patienten nicht hinreichend überprüft, diesen nicht genügend aufgeklärt und den Vorgang nicht ausreichend dokumentiert hat. Die ärztlichen „Regieanweisungen” sollte der Patient daher unbedingt ernst nehmen und diese Verhaltensvorgaben sorgsam umsetzen.
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