Überladung kann teuer und gefährlich werden
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Die zulässige Dachlast variiert je nach Fahrzeugtyp und liegt in der Regel zwischen 50 Kilogramm bei Kleinwagen und bis zu 200 Kilogramm bei Bussen und Vans. Diese Angaben finden sich in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs sowie im ADAC Autokatalog, jedoch nicht im Fahrzeugschein.
Da Dachzelte nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind und abgenommen werden können, gelten sie als Ladung. Daher ist auch das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs zu beachten. Dieses ist im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) unter Punkt F.2 zu finden. Zudem dürfen die zulässigen Achslasten der Vorderachse (8.1) und der Hinterachse (8.2) nicht überschritten werden.
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Eine gesetzliche Regelung der Höchstgeschwindigkeit mit Dachlast gibt es in Deutschland nicht. Die meisten Hersteller von Dachzelten empfehlen eine maximale Geschwindigkeit von 100 bis 130 km/h. Der ADAC rät, sich an die Herstellerangaben zu halten und die Geschwindigkeit anzupassen, da die Dachlast die Fahrstabilität verringert und den Bremsweg verlängert. Außerdem wird durch den höheren Luftwiderstand der Kraftstoff- beziehungsweise Stromverbrauch erhöht. Das Dachzelt sollte also nur während der Urlaubszeit auf dem Autodach montiert sein.
Beim Campen im Dachzelt kann die Belastung in der Regel höher sein als die für den Fahrbetrieb angegebene maximale Dachlast. Viele Dachzelte verfügen auch über zusätzliche Stützen oder eine tragende Leiter, um grundsätzlich die Grundfläche beim Übernachten vergrößern zu können – zudem reduzieren sie auch die Belastung auf das Fahrzeug. Das Risiko für eventuelle Schäden am Fahrzeugdach trägt bei Überschreitung der maximalen Dachlast jedoch der Nutzer.
ADAC
Fotos: Rasmus Kaessmann (1), Uwe Rattay (1)