In deutschen Städten werden immer häufiger Fahrradstraßen eingerichtet:
Der ADAC erklärt, was Rad- und Autofahrer hier beachten müssen
Wie der Name schon verrät, sind Fahrradstraßen in erster Linie für die Bedürfnisse der Fahrradfahrer ausgelegt. Sie dürfen mit Fahrrädern, Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h erreichen, und E-Scootern befahren werden. Mit Zusatzzeichen kann aber auch anderen Fahrzeugen, also Pkw oder Lkw die Benutzung erlaubt werden. Sie dürfen den Radverkehr aber weder behindern noch gefährden. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km/h.
Auch wenn Radfahrerinnen und Radfahrer nebeneinander fahren – was hier ausdrücklich erlaubt ist – dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht drängeln. Im Sinne der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht sollten jedoch langsam nebeneinander fahrende Radfahrer, wenn möglich, schnelleren Verkehrsteilnehmern das Überholen ermöglichen. Beim Überholen ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern von Kraftfahrzeugen gegenüber den Fahrrädern einzuhalten.
Detaillierte Informationen zu Fahrradstraßen gibt es unter adac.de
ADAC
Foto: Erkaha / CC BY-SA 4.0