An Bushaltestellen sind vorbeifahrende Fahrzeuge zu besonderer Vorsicht verpflichtet, auch die Fahrzeuge im Gegenverkehr, erinnern die Sachverständigen von DEKRA. So darf an haltenden Bussen oder Straßenbahnen nur mit Vorsicht vorbeigefahren werden, verlangt die Straßen- verkehrs-Ordnung (§ 20). Wird rechts vorbeigefahren, sind sogar Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) und ein Abstand erforderlich, der eine Gefährdung der Fahrgäste ausschließt. Notfalls muss das Fahrzeug warten.
Wichtig auch: Nähert sich ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle, darf der Bus nicht mehr überholt werden. Hält er und hat das Warnblinklicht eingeschaltet, darf ebenfalls nur in Schritttempo vorbeigefahren werden – eine Regel, die auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn gilt. Die Fahrgäste dürfen nicht behindert werden; wenn nötig, ist zu halten. Außerdem hat der Bus Vorrang, wenn er sich wieder in den Verkehr einfädelt.
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Foto: Karl-Heinz Augustin