- Ladung muss ordnungsgemäß gesichert sein
- Bußgelder bis zu 60 Euro drohen
Egal ob frisch gefällt oder vom Händler gekauft – es ist Hochsaison für den Weihnachtsbaumkauf und damit auch für den Transport nach Hause. Unsachgemäß gesicherte Bäume auf oder im Auto können dabei nicht nur zu gefährlichen Situationen auf der Straße führen, sondern auch mit Bußgeldern geahndet werden.
Um den Weihnachtsbaum sicher an sein Ziel zu bringen,
sollte der Baum wie folgt transportiert werden:
Sicherung auf dem Auto
- Beim Transport auf dem Dachträger Decke unterlegen, damit der Lack geschützt wird
- Das untere Ende des Stamms sollte nach vorne zeigen
- Baum und Decke mit Spanngurten gut sichern; ein Gurt sollte den Stamm fest umschlingen. Achtung: Gummi-Expander sichern den Baum nicht, sie sind ungeeignet
- Wichtig: Der Baum darf die Sicht des Fahrers nicht behindern
Sicherung im Auto
- Rücksitze umklappen
- Das untere Ende des Stamms sollte nach vorne zeigen
- Der Stamm idealerweise an der Rückenlehne des Beifahrersitzes anlehnen
- Ein Holzbrett am Rücksitz schützt die Rückenlehne und verteilt bei einer Notbremsung oder einem Unfall die Kräfte. Achtung: Spanplatten schützen nicht, sie brechen leicht!
- Zusätzlich den Baum mit Spanngurten im Auto an den Zurrpunkten sichern. Stamm umschlingen und gegen Verrutschen nach vorne
Sicherung auf dem Fahrrad
- Idealerweise Lastenrad oder einen stabilen Fahrradanhänger nutzen
- Christbaum der Länge nach transportieren; Ladung darf seitlich nur 40 cm herausragen
- Baum sorgfältig mit Spanngurten sichern
Wird ein Weihnachtsbaum nicht richtig (zum Beisipel nur mit Expandern oder zu lose) auf dem Autodach gesichert, kann er bei einem Unfall zum Geschoss und damit zu einer großen Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer werden. In einem Crashversuch des ADAC mit 50 km/h löste sich der 32 Kilogramm schwere Weihnachtsbaum vom Dach und flog über die Motorhaube des Fahrzeugs.
Wer Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, muss zudem mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wenn ein Christbaum mehr als einen Meter über das Heck des Autos hinausragt, muss er, wie jede andere Ladung auch, mit einer roten Fahne gekennzeichnet werden – bei Dunkelheit mit einer roten Lampe. Ist das nicht der Fall, werden 25 Euro Bußgeld fällig.
ADAC