Wildwechsel-Schaden melden: Was ist zu beachten?

Aktueller Tipp von Karin Brandl, Schadenexpertin von ERGO

Wildwechsel. Foto: Ergo Group.
Im Herbst, wenn es morgens und abends noch dunkel und häufig auch neblig ist, sind Autofahrer wieder häufiger in Wildunfälle verwickelt. Das ist immer erstmal ein großer Schock. Umso wichtiger ist es, Ruhe zu bewahren. Dann als erstes die Unfallstelle absichern, um Folgeunfälle zu vermeiden. Das bedeutet: Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen und Warnweste anziehen. Danach sollten Autofahrer in jedem Fall die Polizei rufen. Diese informiert den zuständigen Jäger oder Wildhüter. Wer einfach weiterfährt, riskiert, dass die Versicherung den Schaden nicht als Wildunfall anerkennt und diesen auch nicht reguliert. Denn die Teilkaskoversicherung muss den Schaden nur übernehmen, wenn Autofahrer den Wildunfall nachweisen können. Für die Schadenmeldung ist es daher ratsam, die komplette Unfallstelle sorgfältig zu dokumentieren und Fotos von Auto, Tier oder möglichen Spuren wie beispielsweise Haaren zu machen. Außerdem sollte sich der Fahrer vom Jäger eine sogenannte Wildunfallbescheinigung ausstellenlassen. Die Teilkaskoversicherung greift übrigens ebenfalls nicht, wenn der Fahrer dem Tier ausgewichen ist und dadurch einen Unfall verursacht hat. Anders ist das bei einer Vollkaskoversicherung: Sie bietet bei Wildunfällen auch ohne Nachweis einen umfassenden Schutz und kommt auch für Schäden durch beispielsweise Selbstverschulden auf.

Über die Expertin der ERGO Versicherung

Expertin Karin Brandl ist Bereichsleiterin Schaden bei der ERGO Versicherung. Foto: Ergo Group.
Karin Brandl (53) ist seit 2018 Bereichsleiterin Schaden bei der ERGO Versicherung AG. Seit Februar 2022 verantwortet sie den kompletten Bereich Schaden Komposit der ERGO Versicherung AG. Zuvor war sie bei der Allianz tätig, wo sie nach ihrer Ausbildung zur Versicherungskauffrau 1988 in diversen Funktionen von der Sachbearbeitung bis zu Führungs- und Stabsaufgaben in Schaden und Operations gearbeitet hat.
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