„Diese Regelung kommt für Autofahrer in Frage, die mindestens 25 Jahre alt sind und zumindest schon vor fünf Jahren ihre Klasse B-Fahrerlaubnis erworben haben“, erklärt Thomas Riedel; Leiter des Fahrerlaubniswesens bei DEKRA. „Sie müssen dazu lediglich in einer Fahrschule eine Schulung absolvieren, die vier theoretische und fünf praktische Einheiten von jeweils 90 Minuten umfasst. Eine Prüfung wird nicht verlangt.“
Nach Abschluss der Schulung stellt die Fahrschule eine Teilnahmebescheinigung aus. Damit geht’s zur Fahrerlaubnisbehörde, die einen neuen Führerschein mit der Schlüsselzahl 196 ausstellt. Zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung darf allerdings nicht mehr als ein Jahr liegen. Je nach Region sind für die Schulung etwa 500 bis 1000 Euro zu veranschlagen, hinzu kommen noch rund 50 Euro Gebühren für den Führerschein.
Ohne einen kleinen Wermutstropfen kommt diese Lösung allerdings nicht aus. Die Berechtigung mit 125er Motorrad oder Roller (auch mit Beiwagen) zu fahren, ist auf Deutschland beschränkt. Auch wer Lust bekommt und auf ein schwereres Motorrad umsatteln möchte, bekommt keinen Bonus, wenn er seine Fahrerlaubnis auf die Klasse A2 erweitern möchte. Der Beliebtheit des kleinen 196er-Scheins tat dies keinen Abbruch. Laut Kraftfahrt-Bundesamt machten in den ersten zwei Jahren nach Einführung der B 196-Regelung mehr als 130.000 Autofahrer von dem Angebot Gebrauch. Zudem konnten die Motorräder bis 125 Kubik bei den Neuzulassungen ihren Anteil im Jahr 2020 auf knapp 67.000 fast verdoppeln
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