Verkehrskontrollen, als Maßnahme für mehr Sicherheit, sind ein wesentlicher Bestandteil im Straßenverkehr. Laut der Umfrage zum Thema Verkehrskontrollen wurden bereits 69 Prozent der deutschen Auto- und Fahrradfahrer mindestens einmal rechts heran gewunken oder sind in eine Verkehrskontrolle geraten. Doch was passiert, wenn man sich weigert anzuhalten? Vier Prozent der Studienteilnehmer sind der Meinung, es passiere nichts, fast die Hälfte (45 Prozent) gibt jedoch an, es nicht zu wissen. Der Rest der Befragten ist der Meinung, dass ein Verweigern der Kontrolle 70 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburg mit sich ziehe (34 Prozent), oder dass die Polizei sogar das Recht habe, den Fahrer mit auf das Revier zu nehmen (17 Prozent). Wie der Sachverhalt tatsächlich aussieht, erklärt Dr. Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Hamburg: „Wird man als Verkehrsteilnehmer von der Polizei aufgefordert anzuhalten und aus dem Fahrzeug auszusteigen, ist man verpflichtet, dieser Anweisung umgehend nachzukommen. Wer sich widersetzt, dem drohen eine Geldbuße in Höhe von 70 Euro sowie die Eintragung von einem Punkt ins Fahreignungsregister. Auch die Personalien müssen wahrheitsgemäß bekanntgegeben und der Führerschein sowie die Fahrzeugpapiere ausgehändigt werden. Doch was viele Autofahrer nicht wissen: Sie dürfen schweigen – und sollten es auch. Das gilt vor allem für die Frage, ob der Fahrer weiß, wofür er angehalten wurde. Diese wird häufig von der Polizei zu Beginn der Kontrolle gestellt. Mit einer Antwort belastet man sich im Zweifel jedoch nur selbst, weil die Aussage als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.“
Die Notfallausrüstung regelmäßig überprüfen
Verkehrskontrollen sind in erster Linie dazu da, Unfällen durch Unsicherheiten im Straßenverkehr vorzubeugen. Deshalb wird meist überprüft, ob Sicherheitsweste, Warndreieck und Verbandskasten nach Vorschrift mitgeführt werden – denn diese können in brenzligen Situationen lebenswichtig sein. 41 Prozent der Deutschen sind sich dessen bewusst und kontrollieren ihre Notfallausrüstung regelmäßig, nur fünf Prozent tun dies gar nicht. Im Falle einer Verkehrskontrolle müssen sie dafür jedoch Geldstrafen in Kauf nehmen, wie ADAC-Sprecher Jürgen Grieving erklärt: „Das Mitführen dieser Gegenstände ist nach dem Gesetz, Paragraph 31 b StVZO, geregelt. Bei fehlenden Warnwesten, die besonders zur Nachtzeit die Sichtbarkeit erhöhen, droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Auch bei einem Warndreieck, das Auffahrunfälle verhindern soll, werden bei Verstößen gegen die Mitführpflicht 15 Euro fällig. Ein fehlender, ungenügender oder veralteter Erste-Hilfe-Verbandskasten führt zu einem Verwarngeld von bis zu 10 Euro. Seit Januar 2022 muss der Verbandskasten zudem zwei Mund-Nasen-Masken beinhalten. „Wer sich hier neu ausstatten oder abgelaufenes Material ersetzen möchte, kann die Notfallausrüstung zum Beispiel an jeder HEM-Tankstelle erwerben.
[1] Basierend auf einer Marktforschungsstudie zum Thema „Verkehrskontrollen“, die von der Tankstellenkette HEM im Februar 2022 mit 2.383 Personen ab 18 Jahren durchgeführt wurde.
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