- Grün darf fahren – blau ist out
- „Frisieren“ kann sehr teuer werden
Ingo Aulbach, Sprecher des Bezirks Oberhausen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), informiert, dass für alle motorisierten Zwei- und Vierräder bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum ein Versicherungsschild verpflichtend ist. Das gilt für Mofa und Leichtmofa, Moped oder auch Kleinkrafträder und sogar für Krankenrollstühle, wenn sie schneller sind als 6 km/h.
Für die sogenannten S-Pedelecs (nicht zu verwechseln mit E‑Bikes), die rein elektrisch ohne Muskelkraft mit Tretunterstützung bis max. 45 km/h schnell sein können, ist ebenfalls eine gesonderte Haftpflichtversicherung und ein neues Versicherungskennzeichen notwendig. Wird ein dreirädriges Kleinkraftrad oder vierrädriges Leicht-Kfz mit Mofa-Kennzeichen gefahren, kostet die Versicherung einen deutlichen Freizeitspaß-Zuschlag von etwa 20 bis 30 Euro pro Jahr, so Ingo Aulbach.
Auch E-Scooter benötigen Versicherungsnachweis
Auch die als Elektrokleinstfahrzeuge zugelassenen E-Scooter benötigen einen Versicherungsnachweis. Aber anders als bei Mofas wird kein Blechschild am Heck des E-Scooters angeschraubt, sondern der Versicherungsnachweis in Form eines Stickers gut sichtbar hinten aufgeklebt. Eine weitere Besonderheit von E-Scootern ist, dass sie bereits ab dem 14. Lebensjahr von Jugendlichen ohne Führerschein und Helm gefahren werden dürfen.
Wann der Versicherungsschutz gefährdet ist
Bei der Schilderausgabe wird die Technik nicht kontrolliert. Frisierte Fahrzeuge bleiben aber illegal, betont Aulbach. „Daher zahlt die Haftpflichtversicherung nach einem verursachten Unfall zwar den Schaden des Unfallopfers, holt sich aber später das Geld vom Schädiger zurück. Daher lohnt sich Frisieren nicht.“
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V., Bezirk Oberhausen
Foto: Alexas Fotos / pixabay