
Vorsicht, Blender. DEKRA warnt ausdrücklich davor, sich beim Autokauf von einer blank polierten Karosserie blenden zu lassen. „Jeder Gebrauchtwagen ist ein Unikat, dem man auf den ersten Blick meist nicht ansieht, ob er vom Vorbesitzer pfleglich behandelt wurde“, sagt Ronald Hufnagel, Gebrauchtwagenexperte bei DEKRA. „Wer sein Geld nicht in den Sand setzen will, lässt das Fahrzeug vor dem Kauf besser vom Fachmann auf Herz und Nieren prüfen.“
Gewährleistung und Garantie. Für mehr Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf sorgen auch Gewährleistung und Garantie. Händler sind zu einer einjährigen Gewährleistung gesetzlich verpflichtet und müssen in den ersten sechs Monaten beweisen, dass ein Mangel beim Verkauf noch nicht vorlag. Häufig gibt es obendrauf noch eine weitergehende Garantie und ein werkstattgeprüftes Auto mit neuer HU-Plakette. Beim Privatkauf ist dagegen keine Gewährleistung üblich, der ungeliebte Passus „gekauft wie gesehen“ gilt noch immer.
Check beim Sachverständigen. Wer privat kauft, kann zum Sachverständigen fahren und das Fahrzeug rundum durchchecken lassen. Deren Prüfbericht gibt über eventuelle Mängel detailliert Auskunft. Sind die Fahrzeugtechnik, die Karosserie innen wie außen tiptop und ist die Elektronik ohne Fehl und Tadel, vergeben die Experten von DEKRA zum Beispiel ein Gebrauchtwagen Siegel. Wer wissen will, was das Fahrzeug wirklich wert ist, kann hier auch eine Bewertung in Auftrag geben.
Schriftlicher Kaufvertrag. „Wer einen Gebrauchtwagen kauft, darf es nicht an der nötigen Vorsicht fehlen lassen“, betont Hufnagel. Auf jeden Fall sollte man die Fahrzeugpapiere genau prüfen, eine Probefahrt absolvieren, alle wichtigen Punkte in einem schriftlichen Kaufvertrag festhalten und zur Besichtigung unbedingt einen Fachmann mitnehmen; denn eines ist klar: Vier Augen sehen mehr als zwei.“
Dekra