Wer Unfälle fotografiert oder filmt, setzt das Leben der Unfallopfer aufs Spiel. Mit ihrem Verhalten erschweren Gaffer zudem die Arbeit der Polizei und Einsatzkräfte. Dadurch verschlimmern sie bereits ohnehin tragische Unfallsituationen. Außerdem missachten sie die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Auch deshalb hat Gaffen rechtliche Konsequenzen.
Gefahr von Folgeunfällen
Gaffer missachten die laut Strafgesetzbuch (StGB) geltende Verpflichtung, Erste Hilfe zu leisten. „Oft behindern oder verzögern sie mit ihrem Verhalten die schnelle Fahrt der Rettungskräfte zum Unfallort. Sie bilden keine Rettungsgasse und blockieren im schlimmsten Fall sogar die Zufahrt zur Unfallstelle“, erläutert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) Christian Kellner. Außerdem bremsen Gaffer ihre Autos oder Lkw an der Unfallstelle deutlich ab, um filmen oder fotografieren zu können. Dadurch entsteht ein Rückstau, Rettungsfahrzeuge erreichen den Unfallort verspätet, es können Folge- und Auffahrunfälle verursacht werden. Für die Unfallopfer endet das im schlimmsten Fall tödlich, denn für sie zählt jede Minute. Reanimationen oder die Versorgung stark blutender Wunden müssen schnellstmöglich erfolgen.
Rechtliche Konsequenzen
Gaffen kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden. Eine Ordnungswidrigkeit ist es dann, wenn sich jemand einer öffentlichen Ansammlung anschließt oder sich nicht von ihr entfernt, obwohl ein Polizist die Menge dreimal rechtmäßig aufgefordert hat, auseinanderzugehen (Paragraf 113, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, OWiG). Diese Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro geahndet.
Zur Straftat wird Gaffen, wenn man an der Unfallstelle nicht hilft. Paragraf 323c des StGB regelt die unterlassene Hilfeleistung und sieht eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr vor. Auch die Behinderung von Rettungskräften kann eine unterlassene Hilfeleistung sein, die bestraft wird, entweder mit einer Geldstrafe oder mit bis zu einem Jahr Haft.
Fertigen Schaulustige zusätzlich sogar Videos oder Fotos von hilflosen Unfallopfern an, machen sie sich strafbar. Nach Paragraf 201a des StGB drohen bis zu zwei Jahre Haft. Übrigens ist dabei nicht entscheidend, ob dieses Material online gestellt oder auf andere Weise verbreitet wird. Polizeibeamte dürfen in einem solchen Fall auch unmittelbar die Handys der Gaffer einziehen.
Als Unfallzeuge richtig handeln
Der DVR ruft alle Verkehrsteilnehmer auf, rechtzeitig, das heißt bereits bei stockendem Verkehr, eine Rettungsgasse für die Einsatzkräfte zu bilden, um einen schnellen Zugang zu den Verletzten zu gewähren. Am Unfallort sollte nicht schaulustig und provokant langsam vorbeigefahren werden.
„Wenn Sie unmittelbar Zeuge eines Unfalls werden, achten Sie darauf, eine Warnweste anzuziehen und die Unfallstelle abzusichern, indem Sie ein Warndreieck aufstellen. Und das Handy sollte nur aus der Tasche genommen werden, um die 112 zu wählen. Anschließend sollten Sie sich um etwaige Verletzte kümmern“, erklärt Kellner.
Klar ist für ihn aber auch: „Gaffen lässt sich nicht allein mit der Androhung von Strafen, sondern nur durch Überzeugungsarbeit und konsequentes Ahnden bekämpfen.“
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR)