Dass laut Gesetzgeber Kinder unter acht Jahren beim Fahrrad fahren den Gehweg benutzen müssen, hat gute Gründe
Orientierungssinn noch nicht sicher ausgebildet
Kinder bis acht Jahre müssen beim Fahrrad fahren den Gehweg oder baulich von der Straße getrennte Radwege nutzen – ein aufgemalter Fahrstreifen reicht nicht. Dabei darf ein Elternteil mit den Kindern auf dem Gehweg mitfahren. Dass die Kleinen auf dem Bürgersteig fahren müssen, hat berechtigte Gründe. Fahrrad fahren und gleichzeitig Autos, andere Radfahrer und Fußgänger beachten? „Das beherrschen Kinder frühestens ab zehn Jahren“, sagt Kinder- und Jugendärztin Dr. Nina Sellerer aus München. Auch der Orientierungssinn ist noch nicht sicher ausgebildet: „Bis weit ins Grundschulalter hinein verwechseln Kinder rechts und links, schätzen Entfernungen oder Geschwindigkeit falsch ein und können Geräusche nur schwer einer Richtung zuordnen“, so Sellerer.
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