- BMVI empfiehlt in Abstimmung mit den Bundesländern die Durchführung von regelmäßigen technischen Untersuchungen
- Hauptuntersuchung: Wesentliche Dienstleistung für eine zuverlässige Mobilität
- Umfassende Hygienemaßnahmen und geltende Abstandsbestimmungen als Voraussetzung
„Auch während der Hauptuntersuchung steht der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vordergrund“, sagt Robert Köstler, Sprecher der Geschäftsführung der GTÜ. Daher bittet das Unternehmen beim Aufenthalt in der Prüfstelle um das Einhalten der Hygienemaßnahmen und geltenden Abstandsbestimmungen. Eine vorherige Terminvereinbarung mit dem GTÜ-Partner ist sinnvoll und ermöglicht einen reibungslosen Ablauf vor Ort. Die aktuelle Erfahrung zeigt, dass eine Hauptuntersuchung derzeit ohne große Wartezeiten zu absolvieren ist.
Die Bundesländer und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) haben aktuell verlautbart, dass das Durchführen von regelmäßigen technischen Untersuchungen der Sicherheit im Straßenverkehr dient und zur Aufrechterhaltung der systemrelevanten Logistikketten notwendig ist. Daher befürworten sie keine Einschränkung durch die Verwaltung. Wer jedoch aufgrund besonderer Gesundheitsvorsicht den Termin der fälligen Hauptuntersuchung länger als zwei Monate und bis maximal vier Monate überzieht, solle derzeit nicht mit einem Bußgeld rechnen müssen, so die Empfehlung des BMVI an die Bundesländer.
„Das Fahren zu einer Prüfstelle oder einer Kfz-Werkstatt ist ein triftiger Grund, aufgrund dessen man die Wohnung verlassen darf“, sagt Robert Köstler. „Die Hauptuntersuchung ist ein wichtiger Baustein für die Verkehrssicherheit. Überwachungsorganisationen sind unter Einhaltung der geltenden Allgemeinverfügungen ausdrücklich dazu aufgefordert, ihre staatsentlastende Tätigkeit auf diesem Gebiet aufrechtzuerhalten.“
Der nächstgelegene GTÜ-Partner ist über die Homepage https://partner.gtue.de zu finden. Ein HU-Termin kann direkt mit ihm vereinbart werden. Und gern erklärt er vorab den Ablauf der Hauptuntersuchung, damit jederzeit der vorgeschriebene Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Kunden und GTÜ-Personal und alle notwendigen Hygienemaßnahmen eingehalten sind. Ziel ist es, ein zuverlässiges Prüfwesen zu bieten und dennoch eine weitere Verbreitung des Virus Covid-19 zu verhindern.
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Foto: Christof Wolf / GTÜ