Vorsicht, Bushaltestelle! Am Busstop bitte Schritttempo
Vorsichtig vorbeifahren. An Bushaltestellen dürfen Fahrzeuge an haltenden Schul- oder Linienbussen und Straßenbahnen nur vorsichtig vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr. So steht es in der Straßenverkehrs-Ordnung.
Nicht überholen. Haben Schul- oder Linienbusse beim Heranfahren an eine Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet, dürfen sie nicht überholt werden.
Schritt fahren. Blinkt an einer Haltestelle an einem stehenden Schul- oder Linienbus das Warnblinklicht, dürfen Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit (5 bis 7 km/h) vorbeifahren. Wichtig: Dies gilt auch für den Gegenverkehr dieser Fahrbahn. Außerdem ist so viel Abstand zu halten, dass eine Gefährdung oder Behinderung der Fahrgäste ausgeschlossen ist. Falls nötig, müssen Fahrzeuge warten.
Vorbeifahren. Fährt man an einer Haltestelle vorbei, an der Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf auch hier nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Außerdem ist so viel Abstand einzuhalten, dass die Fahrgäste weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, heißt es auch hier: Anhalten und warten!
Vorrang beim Abfahren. Schul- und Linienbusse haben beim Abfahren von der Haltestelle Vorrang. Andere Fahrzeuge müssen ihnen das Einfädeln ermöglichen und falls erforderlich dazu auch anhalten.
„Für mehr Sicherheit an Bushaltestellen sollten Autofahrer daran denken: In der Nähe von Haltestellen das Tempo reduzieren, bremsbereit sein und jederzeit mit Fußgängern auf der Fahrbahn rechnen. Das gilt besonders bei Schulbussen“, sagt Thomas Gut, Unfallsachverständiger bei DEKRA.
Dekra