Alkoholisiert mit dem E-Scooter unterwegs? Führerschein in Gefahr
Mit 1,1 Promille Alkohol im Blut oder mehr handelt es sich bereits um eine Straftat. In diesem Fall wird der Auto-Führerschein für mindestens ein Jahr entzogen. Hinzu kommen drei Punkte in Flensburg, zudem droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, gelten diese Sanktionen schon ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille.
Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren dürfen übrigens überhaupt keinen Alkohol trinken, wenn sie den Heimweg mit E-Roller, Fahrrad oder einem Kraftfahrzeug antreten wollen. Bei ihnen liegt der Alkohol-Grenzwert bei 0,0 Promille. Ver- stöße werden mit mindestens 250 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. In der Probezeit verlängert sich bei einem Alkoholverstoß außerdem die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Weiter ist auf eigene Kosten ein besonderes Aufbauseminar vorgeschrieben.
„Niemand tut sich mit einer Alkoholfahrt einen Gefallen“, meint Wagner. „Damit bringt man andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst unnötig in Gefahr und riskiert Strafen bis hin zum Verlust der Fahrerlaubnis.“ Besser ist es, den Heimweg schon vorab zu planen, auf Taxi, die Öffentlichen zurückzugreifen oder sich abholen zu lassen. Wer bis spät in den Morgen feiert, sollte auf den Restalkohol am nächsten Morgen achten. In der Regel werden pro Stunde nur 0,1 bis 0,15 Promille abgebaut. Der Alkoholabbau der Leber verläuft linear und kann durch nichts beschleunigt werden.
Dekra