- Bei Kauf auf GS-Zeichen und Crashtest-Prüfnormen achten
- Vierbeiner sind rechtlich Ladung
Verletzungsgefahren verringern
Bei kleineren Hunden oder Katzen sollte die kompakte Box im Fußraum hinter den Vordersitzen platziert werden. Für größere Boxen bietet sich der Laderaum von Kombis, Vans und SUVs an. Hierbei darauf achten, dass das Behältnis quer zur Fahrtrichtung direkt an die Lehne der Rücksitzbank gestellt wird. So verteilen sich bei einem Aufprall die Kräfte gleichmäßiger, das Tier übersteht die Belastung besser. Wer die Box zusätzlich mit Spanngurten sichert und dazu ein stabiles, möglichst fest installiertes Trenngitter einbaut, reduziert bei einem heftigen Unfall die Verletzungsgefahr für die Fondpassagiere.
Spezielle Rückhaltesysteme
„Haltegeschirre, die am Gurtschloss oder mit Isofix-Haken befestigt werden, sind nur zweite Wahl“, erklärt der TÜV Rheinland-Fachmann. Denn sie sorgen zwar dafür, dass das Tier den Fahrer unterwegs nicht behindert, bieten aber bei einem Unfall einen nur begrenzten Schutz. Wenn schon Geschirr, dann auf breite Gurte und solide Verschlüsse achten und den Vierbeiner stramm festschnallen – eine eher unbequeme Position für den Hausgenossen. Beim Kauf von Boxen oder Rückhaltesystemen unbedingt auf das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, welches auch TÜV Rheinland vergibt, achten. Außerdem sollte man beim Kauf darauf achten, dass die Produkte nach den Crashtest-Prüfnormen ECE R17, ECE R126 oder DIN 75410-2 getestet sind.
TÜV Rheinland AG
Foto: A.T.U.