Bei der Beladung von Wohnmobilen ist Sorgfalt angesagt: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt klare Regeln vor
Wenn für die Urlaubsfahrt die Beladung des Wohnmobils ansteht, freut man sich über das große Platzangebot mit dem umfangreichen Stauraum. Vorräte, Campingmöbel, Spielzeug, Sonnenschirm – es wird eingepackt, was man vermeintlich braucht. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn man muss die Regelungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einhalten.
Die Zuladungsmöglichkeiten für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen sind in aller Regel nicht gerade groß. Sie liegen zwischen 300 und 400 Kilo, bei Top-Fahrzeugen auch schon einmal bei 600 bis 700 Kilo. Das scheint auf den ersten Eindruck recht üppig, doch das Gewicht ist schnell erreicht. Man muss etwas rechnen, um optimal zu packen.
Entscheidend ist das Leergewicht. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht unter dem Buchstaben F1 das zulässige Gesamtgewicht, unter G das Leergewicht. Die Differenz aus beiden ist die Anzahl an Kilos, die noch zugeladen werden darf. Das Leergewicht ist das Gewicht des fahrbereiten Wohnmobils, mit zu 90 Prozent gefülltem Tank und 75 Kilo Gewicht des Fahrers.
Als ersten Schritt sollte man kontrollieren, ob an dem Wohnmobil etwas nachgerüstet wurde, etwa eine SAT-Anlage, eine Markise oder eine Klimaanlage. Diese Teile bringen in der Regel ordentlich Gewicht, sind aber nicht in den Fahrzeugpapieren erfasst. Dadurch wird die Gewichtsvorgabe für die Zuladung weiter reduziert.
Beim Bepacken gibt es einige einfache Regeln, die zu beachten sind. Wasch-, Putz- oder Kosmetikmittel sollten nicht in großen Gebinden mitgenommen, sondern in kleineren Mengen abgefüllt werden. Gasflaschen aus Aluminium sind wesentlich leichter als Stahlflaschen. Ob der Wassertank schon für die Reise befüllt werden muss, kann man ebenfalls nach Bedarf entscheiden. Rollmarkisen sind die leichtere Variante, ebenso die einfachen Campingmöbel. Es empfiehlt sich, vor der Reise eine genaue Packliste zu erstellen. Beispiele hierzu findet man im Internet. Von Nutzen ist auch eine eingehende Beratung beim Kauf des Wohnmobiles durch einen kompetenten Händler. Wenn man sich eine Erhöhung der Zuladung wünscht, gibt es unter Umständen die Möglichkeit einer Auflastung.
Empfindlich können die Bußgelder bei Überladung die Urlaubskasse schmälern. In Deutschland kosten 30 % Übergewicht bei einem 3,5-Tonner 235 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg. In Österreich kann bei gleichem Vergehen die Strafe bis zu 5.000 Euro betragen und in Italien kosten bereits 5 % Überladung satte 1.697 Euro. Ein Tipp: Für einige wenige Euro kann man das komplette Fahrzeug auf einer öffentlichen Waage wiegen lassen und bekommt so genaue Informationen über das tatsächliche Gewicht.
Negativ wirkt sich auch eine Überladung auf das Fahrverhalten, etwa in Kurven oder beim Bremsen aus. Mitunter kann auch ein Reifen auf Grund seiner nicht mehr ausreichenden Tragfähigkeit platzen.
Bevor die Reise mit dem Wohnmobil in den Urlaub starten kann, muss man also etwas Zeit mit der konkreten Planung für die Bepackung des Fahrzeuges verbringen. Der Fachhandel und die Campingclubs helfen hier gerne weiter.
Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V. (KÜS)
Foto: Unfallforschung der Versicherer