- Tempo drosseln und Abstand halten
- Immer Abblendlicht einschalten
- Nebelschlussleuchte erst unter 50 Meter Sichtweite erlaubt
Tempo an Sichtverhältnisse anpassen
Dennoch gibt es auch Autofahrer, die ihren Wagen trotz schlechter Sicht sogar noch beschleunigen. „Manche Fahrer bekommen im Nebel, ähnlich wie in einem Tunnel, Beklemmungen. Durch erhöhte Geschwindigkeit sowohl die Nebelwand als auch die beklemmenden Gefühle so schnell wie möglich loswerden zu wollen, ist allerdings die denkbar schlechteste Reaktion, um sicher und unfallfrei durch zu kommen“, erklärt Thorsten Rechtien. Gemäß Straßenverkehrsordnung ist die Fahrgeschwindigkeit den Sichtverhältnissen so anzupassen, dass das Fahrzeug auf der überschaubaren Strecke abgebremst werden kann.
Regeln für Beleuchtung im Nebel
Sehen und gesehen werden, hat bei Nebel Priorität. Das heißt: das Abblendlicht sollte immer eingeschaltet sein. Fernlicht hingegen schränkt die Sicht sogar ein, weil das Licht von den feinen Tröpfchen im Nebel reflektiert wird. Für mehr Durchblick sorgen die vorderen Nebelscheinwerfer, die zusammen mit dem Abblendlicht auch bei Regen und Schnee angeschaltet werden dürfen. Die Nebelschlussleuchte dagegen darf nur bei Nebel sowie unterhalb einer Sichtweite von 50 Metern benutzt werden. „In der Stadt, im Stau und bei sich lichtendem Nebel muss die Nebelschlussleuchte wieder ausgeschaltet werden“, so Rechtien. „Die hohe Lichtstärke der grellen, roten Leuchte soll den nachfolgenden Verkehr warnen, ihn aber keinesfalls blenden.“ Sich im Nebel nur an den Rücklichtern des Vordermanns zu orientieren, könnte ebenfalls gefährlich werden. Wer das vorausfahrende Auto nicht aus den Augen verlieren will, fährt womöglich zu dicht auf und riskiert so eventuell einen Auffahrunfall.
TÜV Rheinland AG
Foto: ARCD Auto- und Reise-Club Deutschland