Verbraucherfrage der Woche: Gut beraten von den Experten der ERGO GroupAntonia D. aus Bad Bergzabern:
Bald ist meine Kfz-Hauptuntersuchung für das Auto fällig. Ich habe aber erst nach Ablauf der Frist einen Termin bei der Prüfstelle bekommen. Erlischt dann für den Zeitraum zwischen Fristende und Termin mein Versicherungsschutz?
Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO:
Bei der Kfz-Hauptuntersuchung (HU) kontrollieren Prüfstellen wie TÜV oder Dekra durch Tests an Bremsen, Lenkung oder Motor die allgemeine Fahrtüchtigkeit eines Autos. Ist alles in Ordnung, erhalten die Autos die sogenannte HU-Plakette, auf der Monat und Jahr des nächsten Prüftermins steht. Drei Jahre nach der Erstzulassung muss der Wagen das erste Mal zur HU. Danach wiederholen sich die Untersuchungen in zweijährigen Abständen. Haben Autofahrer einen HU-Termin erst kurz nach Ablauf der HU-Plakette, erlischt nicht gleich der Versicherungsschutz. Bei einem Unfall reguliert die Haftpflichtversicherung die Schäden auch dann noch, wenn die HU seit einigen Tagen fällig ist. Ist die Plakette aber bereits mehrere Monate oder gar Jahre abgelaufen, muss der Kfz-Halter bei einem Schaden mit Konsequenzen rechnen: Sollte zum Beispiel ein Gutachter feststellen, dass technische Mängel wie etwa defekte Bremsen zum Unfall führten, werten Versicherer dies als grobe Fahrlässigkeit. In diesem Fall muss der Unfallverursacher mindestens einen Teil der Schadensumme an seine Versicherung zurückzahlen.
Über den Experten der ERGO Versicherung
Frank Mauelshagen (Jahrgang 1969) ist Bereichsleiter für die Kraftfahrtversicherung der ERGO Versicherung. Der Dipl. Kaufmann ist seit 1999 für die Versicherungsgruppe tätig, zunächst im Controlling für Gewerbe/Industrie, anschließend als Assistent für den Vorstandsvorsitzenden der Victoria Versicherung AG, welche dann in die ERGO Versicherung AG umbenannt wurde.
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