Rund die Hälfte aller Kinder unter zwölf Jahren sind im Auto nicht richtig gesichert. 60 Prozent davon sogar so falsch, dass sie im Falle eines Unfalls schwerste Verletzungen davontragen könnten. Das ist eins der Ergebnisse einer Beobachtungs- und Befragungsstudie, die die Unfallforschung der Versicherer (UDV) zwischen Juni 2016 und September 2017 durchführen ließ. Für die Studie wurden in den Großräumen Berlin und München, beispielsweise auf Supermarktparkplätzen, insgesamt 1.042 Personen mit im Auto gesicherten Kindern auf ihre Kenntnisse und Sicherheitsgewohnheiten angesprochen und die Korrektheit im konkreten Fall überprüft. In fünf Vorgängerstudien seit 1997 waren die Ergebnisse allerdings noch schlechter.
Die häufigsten gravierenden Fehler betrafen die Führung des Gurtes bei der Befestigung des Kindersitzes oder der Babyschale im Auto. Er war entweder nicht durch die vorgeschriebenen Öffnungen geführt oder nicht straff genug angezogen. Zu locker waren auch oft die Gurte, die die Kinder in den Sitzen angelegt hatten. Angesprochen auf die Fehler, zeigten rund 50 Prozent der Befragten keine ausreichende Kenntnis über die korrekte Handhabung. Etwa 20 Prozent war der Fehler bewusst: Sie gaben an, aus Zeitnot oder wegen einer kurzen Fahrtstrecke die nötige Sorgfalt außer Acht gelassen zu haben. In einigen Fällen hatte das Kind selbst den Gurt gelöst oder die Arme darunter hergeführt. Signifikant schlechter gesichert waren Kinder bei Personen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit.
Nach Meinung von UDV-Leiter Siegfried Brockmann müssen die Sitzhersteller mehr tun, um die Handhabung zu vereinfachen. Eine ausführliche schriftliche Anleitung liege zwar bei, sei aber oft schwer verständlich, insbesondere bei Sprachproblemen. Hier brauche es Anleitungsfilme und ausführliche Einweisungen durch den Fachhandel. Brockmann fordert auch eine Änderung bei den Sitztests. Sie sollten nicht nur das Crashverhalten berücksichtigen, sondern auch eine leichte und sichere Handhabung. Gesetzliche Änderungen seien dagegen nicht nötig. Die Höhe der Strafen bei Nichtbenutzung oder Benutzung falscher Sicherungseinrichtungen sei ausreichend.
Kindersicherungseinrichtungen sind bis zum Alter von einschließlich elf Jahren vorgeschrieben, wenn das Kind nicht größer als 150 cm ist. Im Jahr 2017 starben 14 Kinder bis zu diesem Alter im Auto, über 1.000 wurden schwer verletzt.
Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)