Rasen, drängeln, lichthupen, schneiden. Knapp ein Drittel der deutschen Autofahrer lässt sich laut einer Umfrage des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) auf der Autobahn durch die aggressive Fahrweise anderer verunsichern.
Sie haben Angst, fühlen sich bedrängt oder schieben Frust und reagieren stur – mit oft lebensgefährlichen Folgen. Fakt ist: Nicht nur Drängler machen schneller einen Fahrfehler, sondern auch die von ihnen Verunsicherten.
Dabei ist die Rechtslage klar: Paragraph 4 der Straßenverkehrs-Ordnung schreibt vor: „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“
Auf Autobahnen gilt die Abstandsregel: halber Tacho in Metern. Bei Tempo 100 sollte der Sicherheitsabstand also mindestens 50 Meter betragen. Anhaltspunkt geben die Leitpfosten, die jeweils 50 Meter voneinander entfernt stehen. Mangelnder Sicherheitsabstand und überhöhtes Tempo sind, so der DVR, nach wie vor Hauptunfallursachen. Die riskante Fahrt der Raser und Drängler wird abhängig von der Geschwindigkeit und dem Abstand zum Vorausfahrenden deshalb auch mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot empfindlich geahndet.
Im Extremfall kann dichtes, langes Auffahren mit Lichthupe, um den Vordermann zu erschrecken und zum Ausweichen auf die rechte Fahrspur zu bewegen, als Nötigung ausgelegt und damit als Straftat geahndet werden.
Ruhe bewahren und defensiv fahren
Doch wie schützt man sich in einer Situation, in der Raser dicht auffahren und die Polizei nicht mit einer Brückenabstandsmessung im Einsatz ist? Tipps, der Angst und dem Schrecken Herr zu werden.
Defensiv fahren. Klebt der Drängler an der Stoßstange heißt es: Ruhe bewahren, der eigenen Fahrweise treu bleiben und nicht stärker aufs Gaspedal treten. Am Ende des Überholvorgangs wird auf die rechte Fahrspur gewechselt. Ist der Raser schon von Weitem in Sicht, sollte man ihn vorbeiziehen lassen und erst dann überholen – das entspannt.
Emotionen kontrollieren. Sich auf das aggressive Spiel einlassen, bringt nur Stress und gefährliche Situationen. Oftmals hilft es, tief durchzuatmen und sich auch mal laut vorzusagen: ruhig bleiben! Wenn das alles nichts bringt, empfiehlt es sich, den nächsten Parkplatz anzusteuern und kurz auszusteigen, bis die Wut verdaut und die Angst verflogen ist.
Rat suchen. Wer den Teufelskreis allein nicht durchbrechen kann, findet Hilfe beispielsweise bei speziell ausgebildeten Fahrschullehrern. Auch Webseiten wie die über Emotionen im Straßenverkehr von DVR, den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen klären auf.
Den Verkehrs-Rowdy anzeigen. Der Tatbestand lautet Nötigung. Die Polizei benötigt für die Anzeige Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe, wenn möglich die Beschreibung des Fahrers und natürlich den Tathergang. Das erledigt bestenfalls der Beifahrer. Eine Videoaufzeichnung ist als Beweismittel nur verwertbar, wenn zum Beispiel nach einem Unfall die Schuldfrage nicht anders geklärt werden kann.
Die eigene Fahrweise überdenken. Blinken und gleichzeitig zum Überholen ansetzen – das ist genauso kreuzgefährlich wie permanentes Linksfahren. Insofern gilt es auch die eigene Fahrweise anzupassen.
Pro Motor – ZDK Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe
Foto: Petra Grünendahl