„Wer weiß schon, was eine Gasflasche wiegt oder wie schwer die Campingstühle sind? Ein Wohnmobil ist schneller überladen, als man denkt“, betont Technikexperte Heinz-Gerd Lehmann. Laut einer Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer sind mehr als die Hälfte aller Camper mit zu hohem Gewicht unterwegs. „Ein überladenes Wohnmobil kann die Reifen überlasten und zum Platzen bringen. Auch der Bremsweg verlängert sich“, warnt Lehmann.
Wer sich über die Zulademöglichkeiten seines Campers Gedanken macht, muss wissen, wie viel das leere Fahrzeug wiegt. Das Leergewicht steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld „G“. Diese Angabe beinhaltet das Gewicht des Wohnmobils mit einem zu 90 Prozent gefüllten Tank, Bordwerkzeug, Wagenheber, Warndreieck und einem 75 Kilogramm schweren Fahrer. Achtung: Nachträglich eingebaute Extras wie Markise oder Fernseher werden in der Zulassungsbescheinigung nicht nachgetragen und müssen selber noch hinzugerechnet werden.
Camper, die wissen möchten, was ihr Wohnmobil genau wiegt, fahren am besten zu einer öffentlichen Waage, etwa bei einer Mülldeponie. Weitere Adressen gibt es bei der AG Mess- und Eichwesen unter https://www.agme.de. „Liegt das Gewicht nahe der Überladungsgrenze, kann man entweder weniger mitnehmen, nach leichteren Alternativen suchen oder aber das Wohnmobil auflasten“, erklärt Lehmann. Das ist bei vielen Wohnmobilen bis zu 3,5 Tonnen ohne Umbauten möglich, bei anderen Modellen hingegen mit hohen Kosten verbunden. Weiterer Nachteil: Autofahrer, die ihren Führerschein nach 1999 gemacht haben, benötigen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen die Fahrerlaubnis C1. Außerdem werden höhere Steuern und Mautgebühren fällig.
Wer sein Wohnmobil überlädt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ab 25 Prozent Überladung werden bei einem Fahrzeug bis 3,5 Tonnen 140 Euro Bußgeld fällig, ab 30 Prozent 235 Euro. Hinzu kommt jeweils ein Punkt in Flensburg. Ist die Verkehrssicherheit gefährdet, kann die Polizei die Entladung des Wohnmobils anordnen. Im europäischen Ausland fallen die Strafen noch deutlich heftiger aus. Bis zu 5000 Euro zahlt man in Österreich. In Italien darf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht um mehr als fünf Prozent überschritten werden. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 1697 Euro. „Die Beladungsgrenzen sind länderspezifisch geregelt und die Bußgelder fallen je nach Reiseland sehr unterschiedlich aus. Deshalb sollte man sich vor einem Wohnmobil-Urlaub umfassend informieren“, rät Heinz-Gerd Lehmann vom ADAC Nordrhein e.V.
Auch beim Wohnwagen gibt es einiges zu beachten:
- Herausfinden, wie viel das Auto ziehen darf. Die Angabe findet man in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Diese zulässige Anhängelast – also der beladene Anhänger, nicht die Leermasse des Caravans – darf nicht überschritten werden. Bei manchen Fahrzeugherstellern wird zusätzlich in der Zulassungsbescheinigung ein Zuggesamtgewicht angegeben, das in der Kombination von Zugwagen und Anhänger ebenfalls nicht überschritten werden darf.
- Der Caravan verträgt nur eine bestimmte Zuladung. In den Papieren steht die zulässige Gesamtmasse. Die Differenz zwischen dem Eigengewicht und der zulässigen Gesamtmasse besagt also, wie viel man zuladen darf.
- Bei jedem Pkw gibt der Hersteller eine maximale Stützlast an. Das ist die Kraft, die bei Betrieb mit Anhänger vertikal auf die Kugel der Anhängerkupplung wirken darf (meistens 75 kg). Auch der Wohnwagenhersteller gibt für seinen Anhänger eine maximale Deichsellast an (meistens 100 kg). Im Fahrbetrieb ist der kleinere Wert einzuhalten. Er sollte aber möglichst voll ausgenutzt werden, da eine hohe Stützlast die Stabilität des Gespanns verbessert.
- Beim Packen gilt: Gepäck gleichmäßig links und rechts in den Stauräumen verteilen. In die oberen Fächer gehören leichte Sachen, schwere Gegenstände möglichst tief unterbringen, am besten in Nähe der Achse.
Weitere Informationen rund um das Thema Camping gibt es auch unter www.adac.de/campingfuehrer.
ADAC Nordrhein
Foto: KÜS