Caravan und Wohnmobil werden in den nächsten Wochen wieder verstärkt das Bild auf unseren Straßen prägen. Beide erfreuen sich unveränderter Beliebtheit, sowohl für den Kurzurlaub als auch für lange Fahrten über weite Strecken. Für beide gilt aber auch: Die sichere Reise beginnt mit den richtigen Vorbereitungen. Die Prüfingenieure der KÜS kennen die Besonderheiten von Caravan und Wohnmobil und geben wichtige Tipps.
Daher unterliegen sie auch bei der HU besonderen Regeln: Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen im Anschluss an die Erstzulassung nach 36 Monaten vorgestellt werden, danach im Abstand von 24 Monaten. Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen nach zwei Jahren erstmals zur HU, danach weiter im Zwei-Jahres-Takt. Ab dem sechsten Jahr nach Erstzulassung ist eine jährliche Prüfung vorgeschrieben. Wohnmobile mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen grundsätzlich alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung.
Auch bei Caravans gibt es spezifische Gefahrenquellen. Zu nennen sind hier Brems- und Lichtanlagen, Korrosion, defekte Leitungen und die Anhängertechnik sowie Verschleiß, vor allem an Deichsel, Stützrad, Abreißseil und Zugkugelkupplung betreffend. Und wieder gilt der Bereifung ein besonderes Augenmerk: Im Unterschied zu Fahrzeugen wie Pkw werden Caravans nur in wenigen Wochen des Jahres bewegt. Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 Millimeter Profiltiefe, drei Millimeter sind die ausdrückliche Empfehlung der KÜS-Prüfingenieure. Eine besondere Regelung gilt für Caravans, die nach der neunten Ausnahmeverordnung der deutschen StVO eine 100-km/h-Zulassung haben. Ihre Räder dürfen mit maximal sechs Jahre alten Reifen gefahren werden. Nur dann greift der Ausnahmestatus. Das Reifenalter lässt sich an der DOT-Nummer erkennen.
Gleichermaßen bei Wohnmobil und Caravan benötigt wird die Flüssiggasanlage für den Betrieb der Kücheneinrichtung. Diese Anlage muss mindestens alle zwei Jahre untersucht und die Untersuchung durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden. Achtung: Ist eine klare Trennung von Wohnraum und Fahrgastraum durch eine Wand nicht gegeben, gibt es ohne Prüfbescheinigung für die Gasanlage auch keine gültige Hauptuntersuchung. Gasflaschen, Gasflaschenkästen und die Entlüftungsöffnungen sollten frei zugänglich sein. Im Innenraum werden die Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüsse der Gasflaschen (die höchstens zehn Jahre alt sein dürfen) auf Funktion und Dichtigkeit geprüft.
Die Gasprüfbescheinigung ist auch versicherungsrechtlich von Bedeutung. Bei einem Brandschaden muss der Versicherung zunächst die Gasprüfbescheinigung vorgelegt werden. Ein Tipp für die Praxis: Diese Prüfung kann gemeinsam mit der Hauptuntersuchung vorgenommen werden. Ist die Urlaubsreise mit Wohnmobil und Caravan so sorgfältig vorbereitet, kann es losgehen. Ein weiterer Tipp: Mit einer Checkliste stellt man sicher, dass bei der Vorbereitung nichts vergessen wird.
Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V.