Die ersten warmen und trockenen Frühlingstage locken bald wieder die Motorradfahrer auf die Straßen. Wer den Saisonbeginn für den Kauf eines neuen Bikes nutzen möchte, findet auf dem Gebrauchtmarkt oft kostengünstige Modelle. Damit beim ersten Ausflug mit dem Neuerwerb alles glattgeht, sollten Käufer im Vorfeld einige Dinge beachten. Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO, fasst die wichtigsten Punkte für die Besichtigung zusammen und gibt Hinweise zur Ummeldung des Motorrades. Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), informiert über den Unterschied zwischen einem Kauf beim Händler oder von Privat und weiß, was es mit der Sachmängelhaftung auf sich hat.
Kauf von Privat oder lieber beim Händler?

Kritische Prüfung statt „Liebe auf den ersten Blick“
Motorradfahrer haben oft eine enge Bindung zu ihrem Bike: Für viele ist es der Inbegriff von Freiheit. Die Begeisterung sollte sie aber nicht zu einem Spontankauf verleiten, eine intensive Begutachtung der Maschine bewahrt vor einer späteren Enttäuschung. Je älter das Motorrad, desto eher weist eines der zahlreichen Teile einen Mangel auf. Und der ist nicht immer einfach zu erkennen. „Wer sich nicht selbst sehr gut auskennt, sollte daher einen fachkundigen Begleiter mitnehmen“, rät Mauelshagen. Außerdem sollte der Interessent genügend Zeit für die Motorradbesichtigung und eine Probefahrt einplanen – und dies idealerweise mit dem Verkäufer vorab vereinbaren.
Kleine Checkliste für den Besichtigungstermin
Die aus Sicht von Mauelshagen wichtigsten Tipps für den Besichtigungstermin:
- Papiere überprüfen: Stimmt die Fahrzeugnummer mit der in der Zulassungsbescheinigung genannten Nummer überein? Liegt für nachträglich angebaute Teile eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers vor oder sind die Teile in der Zulassungsbescheinigung eingetragen?
- Checken, wie viele Vorbesitzer das Motorrad hatte. Denn je mehr Halter, desto höher der Verschleiß.
- Selbst wenn der Besitzer das Motorrad als unfallfrei bezeichnet, sollte der Interessent den Rahmen auf mögliche Verformungen oder Kratzer überprüfen, ein kritischer Blick ist auch auf Anbauteile wie etwa Spiegel oder Lenkerenden zu werfen. Achtung: Eine auffällige Lackierung kann dazu dienen, Schäden zu verdecken.
- Eine ausführliche Probefahrt hilft, alle Funktionen des Zweirades zu testen.
- Und: Besichtigung und Probefahrt sollten bei Tageslicht stattfinden, damit eventuelle Mängel gut erkennbar sind.
Motorrad ummelden
Der Kaufvertrag ist unterschrieben, das Motorrad in neuen Händen. Vor der ersten Ausfahrt muss der neue Besitzer die Maschine noch ummelden, damit sie auf ihn zugelassen ist. Die Ummeldung nimmt die Zulassungsstelle vor. Dafür sind die Zulassungsbescheinigungen I und II nötig, früher als Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bezeichnet. Falls das Motorrad älter ist und nur Fahrzeugbrief und -schein vorliegen, erstellt die Zulassungsstelle die neuen Formate beim Ummelden automatisch. „Darüber hinaus muss der neue Besitzer nachweisen, dass er für das Motorrad eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat“, so der ERGO Experte. Als Nachweis dient hier die eVB-Nummer, die elektronische Versicherungsbestätigung. Der Motorradbesitzer erhält sie von seiner Kfz-Versicherung. Des Weiteren sind für die Ummeldung das noch vorhandene Kennzeichen, ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) sowie ein aktueller Prüfbefund zu Abgas- und Funktionstests notwendig. Mit der Ummeldung erlischt dann automatisch die Versicherungs- und Steuerpflicht des Vorbesitzers.
Ergo Group / ERGO Versicherung