Legales Tuning mit professionellem Know-how: Sachverständige in den technischen Prüfstellen frühzeitig einbeziehen

TÜV Rheinland empfiehlt: Erst informieren, dann tunen

Schneller, breiter, tiefer – mal dezent, mal mit wuchtigen Radhäusern und breiten Gummis. „Pimp my car“ – Motz mein Auto auf – heißt das Credo der Tuningfans. „Die Maxime lautet: Entdecke das Mögliche. Spaß und Verkehrssicherheit lassen sich verbinden. Denn die Sicherheit muss und darf beim Tunen nicht auf der Strecke bleiben“, so Steffen Mißbach, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.
 

Tuning. Foto: TÜV Rheinland.
Ein Großteil der Änderungen – wie etwa die beliebten Widebody-Kits – müssen geprüft und in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Hierbei helfen die Fachleute von TÜV Rheinland an gut 200 Servicestationen in ganz Deutschland: Um stets auf der sicheren Seite zu sein, sollten sich Tuningfans in der Planungs- sowie Umbauphase über legale Mittel und Wege bei Kfz-Sachverständigen auf den technischen Prüfstellen informieren. „Mit professioneller Begleitung, gerade bei umfangreicheren Projekten, sparen Tuner letztlich Geld und Nerven“, sagt Mißbach. Denn Fallstricke gibt es viele: Mit der Nachfrage wächst auch der Markt für billige, illegale Nachbauteile – insbesondere im Internet. „Bei vermeintlichen Schnäppchen ist Vorsicht geboten, auch angebliche Prüfgutachten könnten gefälscht sein.“ Schlechte Verarbeitung, Haarrisse oder Ähnliches seinen erst zu erkennen, wenn es zu spät ist.
 
Überrollkäfige wieder im Trend
Auch neue Rad/Reifen-Kombinationen erfordern stets die Änderungsabnahme bei einer amtlichen Prüfstelle wie TÜV Rheinland. Schaltknüppel mit einer EG-Betriebserlaubnis hingegen dürfen Hobby-Bastler in der Regel ohne Eintragung tauschen. Eine Art Renaissance feiern bei den Tunern in jüngster Zeit die im Motorsport obligatorischen Überrollkäfige bzw. -bügel. Theoretisch sind diese ohne Eintragung denkbar, praktisch sieht das meist anders aus: Hat der Umbau Auswirkungen auf die Sichtverhältnisse oder verändern sich die Fahrzeugeigenschaften – reduziert sich etwa die Zahl der Sitzplätze oder wird der Einstieg ins Fahrzeug durch eine Strebe erschwert – muss ein Eintrag erfolgen. Teile nahe dem Kopfbereich von Fahrer oder Mitfahrern müssen gepolstert werden. Mögliche Bohrlöcher in der Karosserie sind zu versiegeln.
 
Fehlende Eintragungen können teuer werden
Fehlen Eintragungen, kann es teuer werden: Neben Bußgeldern und Punkten in Flensburg können auch die Versicherer im Schadensfall Regress fordern. Mißbach: „Grundsätzlich muss alles, was Geräusch- und Abgaseigenschaften beeinflusst sowie die Sicherheit gefährden könnte, eingetragen werden.“
 
Antworten auf wichtige Fragen zum Tuning auch unter www.tuv.com/tuning.
TÜV Rheinland