Klare Vorgaben für Richtungswechsel: Rechtzeitig und deutlich blinken

Ob in der Innenstadt, auf Landstraßen oder Autobahnen: Mitunter drängt sich der Ver- dacht auf, dass viele Autofahrer den Blinker für ein besonders anfälliges Verschleißteil halten, das möglichst geschont werden sollte. Vielleicht irritiert manche auch der in der Straßenverkehrsordnung (StVO) benutzte Begriff „Fahrtrichtungsanzeiger“ anstelle des umgangssprachlichen Worts „Blinker“.
 

Früher (hier am Käfer) der Winker, heute der Blinker: Rechtzeitig und deutlich einen Fahrtrichtungswechsel anzueigen. Foto: Dekra.
Für seinen Gebrauch macht der Gesetzgeber allerdings klare Vorgaben: „Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“ (Paragraf 9) Das Gleiche gilt, wenn Fahrzeuge zum Überholen aus- scheren oder sich wieder einordnen wollen (Par. 5). Auch wer vom Straßenrand aus oder aus einem Grundstück oder Fußgängerbereich auf die Fahrbahn einfährt, muss seine Absicht deutlich machen (Par. 10).
 
Dass die Zahl der Blinkmuffel stetig zunimmt, kann Stefanie Ritter, Unfallforscherin bei DEKRA, zwar nicht bestätigen. Sie weist jedoch darauf hin, dass rechtzeitiges und eindeutiges Blinken, wie es die Straßenverkehrsordnung vorschreibt, viele Unfälle verhindern könnte. Bleibt die Frage, was unter „rechtzeitig und eindeutig“ zu verstehen ist. Dazu macht die Straßenverkehrsordnung keine konkreten Angaben. „Das hängt vor allem von der Verkehrssituation ab“, erklärt Ritter. „Die anderen Verkehrsteilnehmer in unmittelbarer Umgebung des Fahrzeugs sollten jedoch ausreichend Zeit haben, auf das Blinken zu reagieren, um etwa ihre Geschwindigkeit oder den Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern anpassen zu können.“
 
Ein einmaliges Aufblitzen des Blinkers während eines Manövers reicht dafür allerdings nicht aus. Die DEKRA-Expertin hält es für dringend empfehlenswert, dass er mindestens dreimal aufleuchtet, und zwar vor dem Abbiegen oder einem Spurwechsel. Selbst wenn ein Fahrzeug bereits auf einer Abbiegespur fährt oder einen Kreisverkehr verlässt, muss der Fahrer blinken, bis auf eine Ausnahme: „Beim Einfahren in einen Kreisverkehr ist dies nicht nötig“, sagt Stefanie Ritter. „Das gilt nicht als Abbiegevorgang.“
Dekra