Gerade in der dunklen Jahreszeit können Nebelscheinwerfer und -schlussleuchten für bessere Sicht und Sichtbarkeit sorgen – vorausgesetzt, sie werden richtig eingesetzt. Da viele Verkehrsteilnehmer unsicher sind, wann sie was nutzen dürfen, hier das Wichtigste dazu vom ARCD.
Nebelscheinwerfer bei Nebel, Schneefall und Regen
Nicht ganz so genau ist die Regelung für Nebelscheinwerfer, die vor allem für eine bessere Sicht des Autofahrers sorgen sollen: Laut § 17 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung dürfen sie immer dann eingeschaltet werden, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Konkret heißt das: bei einer Sichtweite von weniger als 150 Metern auf der Autobahn, bei einer Sichtweite unter 100 bis 120 Metern außerorts und unter 60 bis 70 Metern innerorts. „Zusätzlich zu den Nebelscheinwerfern muss das Abblendlicht eingeschaltet werden“, sagt Harrer. Eine Pflicht, Nebelscheinwerfer einzuschalten, existiert dagegen nicht. Anders sieht es aus, wenn man vergisst, die Nebelschlussleuchten und -scheinwerfer bei besserer Sicht wieder auszuschalten. Dann könnten andere Verkehrsteilnehmer nicht nur unnötig geblendet werden, sondern es kann auch ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, bei einem Unfall von 35 Euro fällig werden.
– Pressemitteilung und Foto: ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. –