Die Unfallgefahr durch plötzlich auftauchende Rehe, Hirsche oder Wildschweine wird von vielen Autofahrern unterschätzt. Dabei sind Wildunfälle sehr häufig: Allein im vergangenen Jahr wurden den Kfz-Versicherern rund
264.000 Wildunfälle gemeldet, wie aus der heute veröffentlichten Wildunfall- Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht. Rechnerisch kommt es damit täglich zu mehr als 720 Kollisionen zwischen Pkw und Wildtieren. Die Versicherer zahlten für jeden Einzelfall im Schnitt 2.580 Euro, der wirtschaftliche Schaden durch Wildunfälle stieg von rund 653 Millionen auf fast 682 Millionen Euro.
Riskante Ausweichmanöver vermeiden
Die Versicherer raten den Autofahrern, die Warnschilder vor Wildwechsel zu beachten und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen. Am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern sollten Autofahrer vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern. Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Autofahrer das Fernlicht abblenden und hupen. Riskante Ausweichmanöver sollten sie vermeiden. Der Zusammenprall mit einem anderen Auto oder einem Baum birgt in der Regel größere Gefahren als die Kollision mit einem Tier.
Verhaltenstipps nach einem Wildunfall
1. Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.
2. Die Polizei benachrichtigen.
3. Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
4. Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Das ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.
5. Eine Wildunfallbescheinigung vom Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.
6. Den Versicherer anrufen, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.
Kaskoversicherte bekommen nach einem Wildunfall Schadenersatz
Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, begleicht die Teilkaskoversicherung. Einige Versicherer haben ihren Schutz zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren oder auch sämtlichen Tieren ausgeweitet. Auch wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird entschädigt. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.
– Presseinformation und Infografik: GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. –