30 Jahre ADAC-Crashtests
Mit den Crashtests des Clubs erhalten die Hersteller wichtige Ergebnisse, um ihre Produkte zu verbessern. Außerdem informiert der ADAC die Verbraucher mit den Tests über etwaige Sicherheitslücken. Wirksame Sicherheitssysteme werden durch die Testarbeit zum Standard. So zum Beispiel Airbags, die bis heute gesetzlich nicht vorgeschrieben sind. Dennoch gehören sie zur Serienausstattung aller Autos. Denn: Ohne Airbag sind Pkw, zumindest in Europa, unverkäuflich.
Neue Maßstäbe setzte der Club beim Kindersitztest. Seit Beginn der Testarbeiten im Jahr 2000 war der Seitencrash Teil des Testarrangements. 2013 wurde er schließlich gesetzlicher Standard bei der Produktzulassung. Der versetzte Frontalaufprall sowie der Pfahlaufprall waren weitere Meilensteine der erfolgreichen Crashgeschichte. Die Analyse von Unfalldaten bei Zusammenstößen von großen und kleinen Autos wurde durch sogenannte Kompatibilitätscrashs vorangetrieben und zum europäischen Standard gemacht.
Die umfangreichen Entwicklungen im Rahmen von Crashtests kann man beim Zusammenprall eines Golf II aus den 80er Jahren mit seinem jüngeren Bruder, dem Golf VII nachvollziehen. Im Gegensatz zum älteren Golf, bleibt beim Golf VII die Fahrgastzelle stabil. Das Lenkrad dringt weit weniger in die Fahrgastzelle ein. Zudem verringern Airbags und Gurtstraffer das Verletzungsrisiko. Im Unterschied zu seinem Vorgänger verformt sich der Fußraum beim Golf VII nicht.
Die Crashtest-Geschichte setzt sich auch in Zukunft fort. Derzeit bereiten die Experten des ADAC im Technikzentrum in Landsberg vertiefte Untersuchungen zu Brustverletzungen vor. Hierzu wurde eigens in eine neue Dummy-Generation investiert, die in Kürze ihren Dienst antreten wird.
– Pressemitteilung, Foto und Infografik: ADAC –