- Gewicht von Träger und Fahrrädern darf Dach- bzw. Stützlast nicht überschreiten
- Zulässiges Fahrzeuggesamtgewicht beachten
- Träger keinesfalls überladen
- Vor dem Transport abnehmbare Gegenstände entfernen
- Regelungen im In- und Ausland beachten
Radurlaube liegen im Trend. Wer mit eigenen Fahrrädern und Auto reist oder einen Ausflug macht, transportiert die Velos auf einem Träger oder im Innenraum. Damit diese auch sicher ankommen, sollten ein paar praktische Tipps beachtet werden, rät der ARCD.
Wichtige Vorbereitungen
Vor der Fahrt werden abnehmbare Gegenstände wie Kindersitz, Körbe und
Taschen, lose Tachos, Lampen und Luftpumpen entfernt. Andernfalls könnten sie sich während der Fahrt lösen oder Schäden am Fahrzeug verursachen. „Pedelec-Besitzer sollten außerdem, wenn möglich, den Akku abnehmen, damit dieser vor Beschädigungen geschützt ist“, sagt Harrer. Damit alles fest sitzt, montiert man den Träger und die Räder am besten bei trockenem Wetter und überprüft die Befestigungen unterwegs regelmäßig.
Verändertes Fahrverhalten
Die Ladung auf dem Dach oder am Heck verändert neben einem teils erheblichen Kraftstoffmehrverbrauch das Fahr-, Brems- und Seitenwindverhalten deutlich. Mäßige Geschwindigkeit ist deshalb unabdingbar: Ist keine Höchstgeschwindigkeit vorgegeben, nicht schneller als 120 km/h fahren! Außerdem können sich durch die Ladung die Abmessungen des Fahrzeugs verändern. Deshalb ist an engen Stellen oder eingeschränkten Durchfahrtshöhen besondere Vorsicht geboten.
Rechtliche Vorschriften für Deutschland und andere Länder
Beim Fahrradtransport auf einem Träger auf der Anhängekupplung oder einem tiefliegenden, das Kennzeichen verdeckenden Heckträger muss ein Wiederholungsnummernschild mit dem amtlichen Kennzeichen des Pkw angebracht werden, wie in §10, Absatz 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschrieben ist. „Vor der Fahrt ins Ausland müssen sich Urlauber unbedingt über die dort geltenden Vorschriften informieren“, sagt Harrer. In manchen Ländern wie Italien oder Spanien muss die überhängende Ladung bespielsweise mit einer dort gültigen Warntafel gekennzeichnet sein.
– Pressemitteilung und Foto: ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. –