Der Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) weist darauf hin, dass Blinken – und bei Radfahrern Handzeichen – sowohl die Verkehrssicherheit erhöht als auch die Abläufe zwischen den Verkehrsteilnehmern verbessert. Straßenverkehr ist auch Kommunikation! Statt Kommunikation nach außen beschäftigen sich aber immer mehr Verkehrsteilnehmer mit den mitgeführten Kommunikationsmitteln im Innern des Fahrzeugs. Dazu zählen fest installierte Navigations-, Telefonie- sowie Multimediageräte einschließlich des Bordcomputers als auch mobile Geräte wie Smartphones, Tablets und MP3-Player.
Bereits vor mehr als zehn Jahren stellte der AvD in einer Untersuchung zur Aktion „Blink mal wieder“ fest, dass nur jeder dritte Fahrer im Stadtverkehr blinkt. Lenker von Sportwagen und Oberklasseautos betätigten nach den damaligen Untersuchungen den Blinkerhebel besonders selten. Frauen erwiesen sich in dieser Hinsicht viel disziplinierter als Männer. Der AvD geht davon aus, dass seitdem das Heer der Nichtblinker keinesfalls kleiner geworden ist und stellt die wichtigsten Regeln zum Blinken zusammen.
In welchen Situationen zu blinken ist:
Der Gebrauch des – in bestem Amtsdeutsch – „Fahrtrichtungsanzeiger“ genannten Blinkhebels ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für die verschiedenen Verkehrssituationen festgeschrieben:
- beim Anfahren vom Rand oder Einfahren aus Grundstücken und Fußgängerbereichen,
- beim Abbiegen nach rechts oder links – dabei ist vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen die Rückschau verpflichtend,
- beim Spurwechsel,
- beim Überholen und Wiedereinordnen,
- beim Verlassen eines Kreisverkehrs und
- bei Vorbeifahrt an einem Hindernis.
Der AvD betont, dass Blinken und Handzeichen-Geben auch ausgeführt werden müssen, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer in der Nähe sind.
Abknickende Vorfahrt
Die Grundregel der Zeichengebung bei abknickender Vorfahrt lautet: Bei der abknickenden Vorfahrt ist immer zu blinken, wenn man beim Fahren die Richtung wechselt.
Merksatz: Beim Geradeausfahren muss nicht geblinkt werden. Autofahrern ist diese jahrzehntealte Vorschrift nach Beobachtungen des AvD immer noch nicht im Bewusstsein.
Vorsicht bei Einmündungen und Wartepflicht
Vorsicht, wenn man als Wartepflichtiger an einer Einmündung steht und ein Vorfahrtsberechtigter mit Blinkeranzeige dort einbiegen will. Biegt er dann doch nicht ab und schätzt der Wartende die Situation falsch ein, urteilen die Gerichte bei Unfällen überwiegend zu Lasten des Nachrangigen. Dieser dürfe nicht „blindlings“ auf das Abbiegen des blinkenden Bevorrechtigten vertrauen. Vertrauen sei nur gerechtfertigt, wenn die Gesamtumstände, es zweifelsfrei erscheinen lassen, dass ein Abbiegen eingeleitet werde (so z. B. OLG Dresden, U. v. 20.08.2014, Az.: 7 U 1876/13). Das ist nur selten der Fall. Also kann auch hier wieder festgehalten werden: Straßenverkehr ist auch Kommunikation!
Der AvD rät im Sinne der Verkehrssicherheit stets den Blinker bei Richtungswechseln zu benutzen. Das folgt aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, das für einen rücksichtsvollen und verständnisvollen Umgang aller Verkehrsteilnehmer die Grundregel darstellt.
AvD Automobilclub von Deutschland e. V.
Der 1899 als Deutscher Automobilclub DAC gegründete AvD ist als traditionsreichster Automobilclub hierzulande Mitbegründer des Weltverbandes FIA (seit 1904) und von Anbeginn maßgeblich für Verkehrssicherheit, Tourismus und Sport engagiert. Er vertritt die Belange von 1,4 Millionen Mitgliedern und Kunden in allen Bereichen der Mobilität. Der AvD – Pannenhilfe überall!
– Pressemitteilung des AvD Automobilclub von Deutschland –
Foto: ARCD auto- und Reiseclub Deutschland