Halt, Polizei! Foto: Polizei Mettmann.Die Teilnahme und Veranstaltung illegaler Autorennen von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat heraufzustufen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dass zukünftig grob verkehrswidrige und rücksichtslose, erhebliche Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit strafbewehrt sind, wird die Verkehrssicherheit erhöhen“, begrüßt der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) Dr. Walter Eichendorf den heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages. Ursprünglich hatte der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. „Nun sind wieder die Länder gefragt, die Verkehrsüberwachung deutlich zu verbessern“, hofft der DVR-Präsident auf eine konsequente Umsetzung des Gesetzes.
Nicht angepasste Geschwindigkeit ist Ursache Nummer eins bei den Unfällen mit Todesfolge.
Erst kürzlich hatte eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von DEKRA ergeben, dass die Mehrheit der Menschen in Deutschland härtere Strafen bei Vergehen im Straßenverkehr befürworten würde, wenn dies die Verkehrssicherheit erhöhte. 80 Prozent der Befragten sprachen sich dafür aus, dass bei gefährlichen Verkehrsverstößen schneller als bisher Fahrverbote verhängt oder Führerscheine eingezogen werden sollten.
– Pressemitteilung des DVR Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V. – Foto: Polizei Mettmann
Der Bundesrat stimmt heute über eine Gesetzesinitiative von Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) ab, in der er härtere Strafen für Teilnehmer illegaler Autorennen fordert: zwei bis drei Jahre Haft, Beschlagnahme des Fahrzeugs und fünfjährigen Führerscheinentzug. […]
Es klingt nach einer Sportveranstaltung – doch nicht jeder Beteiligte wird es auch sportlich nehmen. Am 18. September beginnt der zweite bundesweite Blitzmarathon. Bei der letzten deutschlandweiten Großkontrolle im Oktober 2013 wurden innerhalb von 24 […]
22. Juni 2020RedaktionSicherheitKommentare deaktiviert für ACE begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofes im „Berliner Raser-Fall“: Rasen ist kein Kavaliersdelikt
Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) im „Berliner Raser-Fall“. Autorennen und ungebremste Raserei sind keine Kavaliersdelikte. Es handelt sich um ernste Straftaten, die eine entsprechende Bestrafung nach sich ziehen […]
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