Der Mai ist für seine Feste bekannt. Denn mit dem beginnenden Sommerwetter und den langen Tagen locken Freiluft-Events, Grillabende und Biergärten. Bekanntlich wird bei solchen Gelegenheiten viel Alkohol konsumiert. Doch der Promillerausch stößt bei Unfällen mit teuren Folgen an harte Grenzen: Bei Autounfällen kann die eigene Kfz-Versicherung je nach Höhe der Blutalkoholkonzentration ihre Leistung ganz verweigern, anteilig reduzieren und den alkoholisierten Unfallverursacher mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.
Auch wer vorsichtshalber nur mit dem Fahrrad unterwegs ist, um mehr Alkohol zu trinken, trifft keine gute Wahl, berichtet Ingo Aulbach, Vorsitzender des Bezirks Rhein-Ruhr im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Denn wer unter Alkoholeinfluss am Fahrradlenker einen Unfall verursacht, bei dem ist zwar die Privathaftpflichtversicherung für den Fremdschaden zuständig. Aber ab 0,5 Promille und deutlichen Anzeichen von Fahrunsicherheit kann auch der Drahteselfahrer belangt werden und Kfz-Fahrverbote sowie Geldbußen bis zu 500 Euro kassieren. Weist er sogar mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut auf, dem drohen Entzug des Führerscheins, eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sowie drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Auch die privat abgeschlossene Unfallversicherung kann bei einem Unfall wegen Bewusstseinstörungen durch Alkohol und andere Drogen die Zahlungen verweigern. „Und der Versicherungskunde muss beweisen, dass der Unfall auch ohne Drogen eingetreten wäre, damit er seine vereinbarten privaten Versicherungsleistungen erhält“, betont Aulbach. Daher der Rat: „Mit wenig oder gar keinem Alkohol lässt sich entspannter und folgenärmer feiern.“
– Pressemeldung des BV Rhein-Ruhr
im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. –
Foto: Dekra