Während und nach der Begleitphase wird die sicherere Fahrweise von BF17-Teilnehmern belohnt
Der sichere Start ins Autofahrerleben wird belohnt. Bei vielen Kfz-Versicherungen fallen derzeit keine oder zumindest keine deutlichen Beitragserhöhungen für die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ (BF17) an, wie eine aktuelle Übersicht des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) zeigt. Die meisten Versicherungen belohnen das BF17 auch dann mit günstigeren Beiträgen, wenn die Jugendlichen anschließend allein unterwegs sind und ein eigenes Auto versichern oder weiter das Fahrzeug der Eltern nutzen möchten. Damit reagieren die Versicherungsanbieter positiv auf das geringere Unfallrisiko von ehemaligen BF17-Teilnehmern.
Begleitetes Fahren wird belohnt
Vor allem nach der Begleitphase profitieren Eltern und Jugendliche deutlich vom Begleiteten Fahren: 20 der 23 angefragten Kfz-Versicherungsanbieter gewähren günstigere Beiträge, Rabatte und Preisvorteile, beispielsweise in Form einer besseren Alters- oder Schadensfreiheits-Einstufung. Nach eigener Aussage gewährt die Versicherungswirtschaft diese Beitragsvergünstigungen, da ehemalige BF17-Teilnehmer deutlich seltener in Unfälle verwickelt sind als Gleichaltrige, die mit 18 direkt allein hinterm Steuer sitzen.
Junge Leute, die ihren Führerschein mit 17 erworben haben und ein eigenes Fahrzeug versichern möchten, erhalten bei vielen Versicherern ebenfalls einen deutlich günstigeren Beitragsfaktor als diejenigen ohne Begleiterfahrung. Einige Anbieter honorieren zudem gezielt die Dauer der Begleitphase. Das heißt: Wer länger begleitet fährt, zahlt später weniger. Es ist daher sinnvoll, die verschiedenen Angebote der Kfz-Versicherungsanbieter zum Beispiel im Internet zu vergleichen.
Teilnahme am BF17 der Versicherung melden
Über die Hälfte der angefragten Versicherungen schließen die jungen Fahrerinnen und Fahrer während der Begleitphase ohne zusätzliche Kosten in den bestehenden Kfz-Versicherungsschutz eines Wagens ein. Andere erheben moderate Zuschläge für die Erweiterung des Nutzerkreises und das Alter der Jugendlichen. Da die Teenager beim Begleiteten Fahren in der Regel ein Auto der Familie oder einer Begleitperson mitbenutzen, muss die Versicherungspolice für dieses Fahrzeug überprüft werden. Es ist daher unerlässlich, dass die Teilnahme am Begleiteten Fahren der Versicherung gemeldet wird. Die meisten Versicherer verlangen zusätzlich zur Meldung eine Kopie der Prüfungsbescheinigung der Jugendlichen.
Diese Anpassung des Inhaltes und der Leistung der Versicherung ist sehr wichtig. Der Grund: In vielen Fällen ist im Versicherungsvertrag ein Mindestalter zum Führen des entsprechenden Fahrzeugs genannt. Im Schadensfall beim BF17 kann es dann zu erheblichen Problemen mit der Versicherung kommen, wenn ein Fahrzeug benutzt wird, für das ein bestimmtes Alter für den Fahrer oder die Fahrerin vereinbart worden ist.
Seit 2011 dürfen 17-jährige Jugendliche bundesweit nach bestandener Fahrprüfung bis zu ihrem 18. Geburtstag in Begleitung Auto fahren. Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Später, allein unterwegs, verursachen diese Jugendlichen etwa 20 Prozent weniger Verkehrsunfälle als Fahranfänger, die zuvor nicht am Begleiteten Fahren ab 17 teilgenommen haben.
Über 20 Kfz-Versicherer wurden vom DVR befragt, darunter die zehn größten deutschen Anbieter. Weitere Versicherungen, die in die Übersicht aufgenommen werden möchten, können das Kontaktformular der BF17-Webseite nutzen. Der DVR bietet weder Kfz-Versicherungen an, noch berät er zu Versicherungstarifen. Für ausführliche Informationen und Tarifdetails kontaktieren Sie bitte direkt die Anbieter.
Weitere Informationen: www.bf17.de und https://bit.ly/BF17-Kfz-Versicherung
Hintergrund zur Kampagne „Mach deinen FrÜherschein“
Obwohl viele Jugendliche das „Begleitete Fahren ab 17“ (BF17) nutzen, beginnen sie oftmals zu spät und bringen sich so um wertvolle Erfahrung im Straßenverkehr. Die BF17-Kampagne wirbt daher zusammen mit YouTubern, Stars und Jugendmedien für den frühestmöglichen Start mit BF17 und gibt Tipps für die Gestaltung des eigenen Begleiteten Fahrens. Denn mit jedem Kilometer, den Jugendliche in Begleitung eines Erwachsenen zurücklegen, beherrschen sie ihr Auto besser und bewegen sich sicherer durch den Straßenverkehr. Das Programm „Begleitetes Fahren ab 17“ und die Kampagne „FrÜherschein“ werden von der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) unterstützt. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gefördert.