Mit der richtigen Vorbereitung sicher unterwegs
Noch liegen Schneereste und Rollsplit auf den Straßen, doch Motorradfahrer denken schon an ihre erste Ausfahrt. Allerdings sollten Biker sich und ihre Zweiräder nach der Winterzeit auf Fahrtüchtigkeit überprüfen. Zudem gilt es, die neuen Zulassungsregeln für Motorräder zu beachten. Warum ein Fahrzeug-Check jetzt sinnvoll ist, wie Motorradfahrer ihre Fahrtechnik auffrischen können und welche neuen gesetzlichen Regeln gelten, fassen der Kfz-Experte Frank Mauelshagen und der Unfallexperte Rudolf Kayser von ERGO zusammen.
Fitnesstest für das Motorrad

Praktische Auffrischung hilft beim Neustart
Nach den Wintermonaten ohne Motorradtouren ist bei vielen Fahrern das Gefühl für die Straße und das Motorrad ein wenig „eingerostet“. „Um vor der ersten größeren Ausfahrt wieder praktische Übung mit dem Bike zu bekommen, empfiehlt es sich deshalb selbst für erfahrene Zweiradprofis, entweder auf einem großen, leeren Parkplatz ein paar Runden zu drehen oder ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren“, rät der Kfz-Experte. Um die Geschicklichkeit und Routine beim Fahren aufzufrischen, sollten Biker Fahrtechnik und Bremsverhalten trainieren und neben dem Balancegefühl auch ihr Reaktionsvermögen schulen. Gerade die Einschätzung von Bremsweg, Geschwindigkeit, Kurven, Schräglagen oder Straßenverhältnissen erweist sich nach einer längeren Pause oft als schwierig.
Absicherung des Fahrers bei Unfall
Was beim Auto „nur“ einen Blechschaden verursacht, kann für Motorradfahrer weit schwerere Folgen haben, denn sie schützt keine Knautschzone. So waren 2015 über 30 Prozent aller Verunglückten im Straßenverkehr mit dem Motorrad oder Moped unterwegs. Umso wichtiger ist es, neben der Fahrtüchtigkeit des Zweirades und des Fahrers auch den Versicherungsschutz zu überprüfen. Ereignet sich ein Motorradunfall auf dem Weg zum oder vom Arbeitsplatz, dann greift der gesetzliche Unfallschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter, die der Fahrer verschuldet. Erleidet der Fahrer jedoch durch einen selbstverschuldeten Unfall beispielsweise eine dauerhafte Beeinträchtigung, müsste er – ohne zusätzliche Absicherung – für mögliche Folgekosten selbst aufkommen. „Deshalb ist ein passender Fahrer-Unfallschutz ratsam“, erklärt Rudolf Kayser, Unfallexperte bei ERGO. Versichert sind weltweit alle Unfälle im Straßenverkehr – egal ob der Versicherte als Fahrer, Beifahrer, Insasse, Mitfahrer, mit dem Motorrad, dem Auto, im Bus, Taxi, oder sogar als Fahrradfahrer unterwegs ist. Wichtig: Die Versicherungsleistungen erhält der Fahrer unabhängig von der Schuldfrage und sogar dann, wenn eine andere Versicherung ganz oder teilweise für den Schaden aufkommt. So unterstützen gute Unfallversicherer Betroffene zum Beispiel im Rahmen eines Unfall-Fahrservices bei der Fortbewegung außer Haus, zum Beispiel bei der Heimfahrt nach der Krankenhausentlassung oder bei Fahrten zu Ärzten, Reha-Maßnahmen oder Behörden.
Neue Zulassungsregeln seit Januar 2017
Seit dem 1. Januar 2017 müssen Biker neue Zulassungsregeln beachten, die auf einer EU-Verordnung basieren. Zu den wichtigsten Regeln zählen, dass alle ab 1. Januar 2017 neu zugelassenen Motorräder die Abgasnorm Euro 4 erfüllen müssen und bei einem Motorhubraum über 125 ccm ein ABS System Vorschrift ist. Da viele Motorräder die Euro 4-Norm nicht einhalten können, bedeutet das für die Besitzer dieser Modelle, dass sie nicht mehr mit einer Zulassung rechnen können. Zweiräder, die bereits vor dem 1. Januar 2017 zugelassen waren, fallen unter den Bestandsschutz. Ihre Besitzer können sie weiter fahren, auch ohne Nachrüstung und selbst dann, wenn sie in der Winterpause 2016/2017 abgemeldet waren.
– Presseiinformation und Foto Ergo Versicherungsgruppe –