In der närrischen Jahreszeit gehört für viele zum Feiern auch der Konsum von Alkohol dazu. Verkehrsexperten warnen allerdings davor, sich nach einer feucht-fröhlichen Faschingsparty oder Prunksitzung noch ans Steuer zu setzen. Wer beim Feiern Alkohol trinken will, sollte die sichere Heimfahrt schon im Voraus klären und aufs Taxi umsteigen oder sich abholen lassen.
Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut wird von einer strafwürdigen „relativen Fahrun- tüchtigkeit“ ausgegangen, wenn alkoholbedingte Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen erkennbar sind. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt generell die Null-Pro- mille-Grenze, für alle anderen ist das Limit spätestens bei 0,5 Promille erreicht. Schon beim erstmaligen Verstoß ist mit 500 Euro Geldbuße und vier Wochen Fahrverbot zu rechnen. Ab 1,1 Promille zählt eine Fahrt als Straftat und der Führerschein ist mindestens ein Jahr weg. Mit Promillegrenzen zu jonglieren, hält Monschau aber für nicht sinnvoll:
„Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, gefährdet nicht nur den Führerschein, sondern auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer.“
Der DEKRA-Verkehrspsychologe räumt ein, dass es durchaus Selbstbewusstsein erfor- dert, dem sozialen Druck zum Mittrinken zu widerstehen. Er empfiehlt, der geselligen Runde von Anfang an freundlich, aber mit Nachdruck mitzuteilen, dass man heute keinen Alkohol trinkt, weil man noch fahren muss. Kritische Kommentare und lockere Sprüche sollte man gelassen hinnehmen oder entsprechend kontern: „Seid froh, dass ich euch nichts wegtrinke“ oder „Ich trinke Kinderschampus, weil ich im Herzen jung geblieben bin.“
– Presseinformation und Foto: Dekra –