Die Zahl der Verkehrsunfälle ist im 1. Halbjahr 2016 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 3,6 Prozent auf rund 1.250.000 gestiegen. Jeder dieser mehr als eine Million Unfälle ist, egal ob mit oder ohne Personenschaden, erstmal ein Schock. Umso wichtiger ist es, Ruhe zu bewahren. Die ersten fünf Schritte, die Beteiligte und Ersthelfer am Unfallort beachten sollten, fasst Frank Mauelshagen, Kfz-Experte der ERGO, zusammen.
Nebel, eine verregnete oder vereiste Fahrbahn, zu hohe Geschwindigkeit: Gerade bei schlechten Witterungsverhältnissen häufen sich die Stau- und Unfallwarnungen. „Was zu tun ist, wenn es kracht und schnelles Handeln plötzlich lebenswichtig sein kann, wissen viel zu wenige Autofahrer“, so Frank Mauelshagen, Kfz-Experte der ERGO
Schritt 1: Ruhig bleiben und Unfallstelle sichern
Egal ob ein Autofahrer Verursacher, Beteiligter oder Zeuge eines Verkehrsunfalls ist: Wenn es zu einer Karambolage kommt, ist eine schnelle und besonnene Reaktion gefragt. „Das Wichtigste ist dabei, Ruhe zu bewahren“, so der ERGO Experte. Um einen Folgeunfall zu vermeiden, sollten die Beteiligten zunächst die Unfallstelle sichern. Das heißt konkret: Die Warnblinkanlage der Fahrzeuge einschalten, die Warnweste anziehen und ein Warndreieck gut sichtbar für den nachfolgenden Verkehr aufstellen. Innerorts sollte der Abstand zum Unfallort dabei mindestens 50 Meter, außerhalb geschlossener Ortschaften mindestens 100 Meter und auf Autobahnen mindestens 200 Meter betragen.
Schritt 2: Hilfe leisten und Rettungskräfte alarmieren
Sind bei dem Unfall Personen verletzt worden, müssen diese nach der Sicherung der Unfallstelle sofort versorgt und der Rettungsdienst unter der Nummer 112 verständigt werden. Dabei sollte der Anrufer folgende Informationen angeben: den genauen Unfallort, die Zahl der Verletzten, die Schwere der Verletzungen und den Unfallhergang. Wichtig: „Unfallbeteiligte oder Zeugen sollten auf keinen Fall vor der notwendigen Ersthilfe zurückschrecken, aus Angst, möglicherweise etwas falsch zu machen“, meint Frank Mauelshagen. Denn Ersthelfer brauchen nichts zu befürchten. Wer so gut er kann Erste Hilfe leistet, muss selbst bei falschen Maßnahmen nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Unterlassene Hilfeleistung dagegen ist strafbar.
Schritt 3: Polizei rufen oder nicht?
Bagatellschäden können die Beteiligten ohne Polizei aufnehmen. „Auch die Versicherung verlangt in diesem Fall kein polizeiliches Unfallprotokoll“, ergänzt der ERGO Experte. Bei Verletzten, großem Sachschaden, Unfällen auf der Autobahn oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss muss jedoch die Polizei zur Unfallstelle kommen. Das gilt auch für Unfälle, bei denen Öl oder Treibstoff ausgelaufen ist oder die Unfallstelle nur mit hohem Aufwand abgesichert werden kann.
Schritt 4: Unfall dokumentieren
Gerade mit Blick auf die spätere Abwicklung mit den Versicherungen kommt der Dokumentation des Unfalls ohne Polizei eine besonders wichtige Rolle zu. Frank Mauelshagen fasst die wichtigsten Tipps zusammen: „Die Betroffenen sollten die Autokennzeichen aller am Unfall beteiligten Fahrzeuge sowie Namen, Adressen, Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins der Fahrer notieren, ebenso die Kontaktdaten von Zeugen. Wenn der betroffene Fahrer die Angaben zu seiner Versicherung nicht kennt, kann er beim Zentralruf der Autoversicherer unter der kostenfreien Servicerufnummer (0800) 2502600 nachfragen.“ Weitere wichtige Informationen sind Ort und Zeit des Unfalls sowie eine Unfallskizze beziehungsweise Fotos vom Unfallort. Anschließend sollten die Beteiligten ein Unfallprotokoll anfertigen, welches alle unterschreiben. Wichtig dabei: Kein Schuldbekenntnis abgeben! Die Klärung der Schuldfrage übernehmen anschließend die Versicherungen. Für das Protokoll eignet sich der sogenannte Europäische Unfallbericht, den Autofahrer bei ihrer Versicherung anfordern können und immer im Handschuhfach dabeihaben sollten.
Schritt 5: Versicherungen benachrichtigen
Spätestens innerhalb einer Woche muss die Unfallmeldung dem Kfz-Haftpflichtversicherer vorliegen. Viele Versicherer bieten auch online ein Formular zur Schadensmeldung an. Über den Zentralruf der Autoversicherer können betroffene Autofahrer den Schaden sogar noch am Unfallort melden. Unter der Nummer (0800) 2502600 nimmt ein Mitarbeiter die notwendigen Daten auf und leitet sie an die zuständige Versicherung weiter. Schwere Verletzungen oder den Tod einer Person müssen Unfallbeteiligte innerhalb von 48 Stunden den Versicherern melden. Der ERGO Experte weist zudem darauf hin, dass Betroffene neben der Kfz-Haftpflichtversicherung abhängig vom Unfall noch weitere Versicherungen informieren müssen, beispielsweise die Kaskoversicherung, die Insassenunfallversicherung, die private Unfall- oder Lebensversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die gesetzliche oder private Krankenversicherung sowie die gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung.
– Presseinformation und Foto: Ergo Versicherung –