Eine typische Situation im innerstädtischen Berufsverkehr: Vor einer Ampel reiht sich Fahrzeug an Fahrzeug, ein Radfahrer überholt die Kolonne am rechten Fahrbahnrand. Ist das erlaubt?
Radfahrer dürfen Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit rechts überholen, wie der ADAC Nordrhein erklärt. Voraussetzung ist jedoch, dass ausreichend Raum ist. Das wird meist angenommen, wenn zwischen den wartenden Fahrzeugen und dem Bordstein mindestens ein Meter Platz ist. Allerdings darf nur auf dem rechten Fahrstreifen überholt werden – über andere Fahrstreifen
„durchschlängeln“ ist nicht erlaubt. Außerdem müssen die Fahrzeuge tatsächlich zum Stillstand gekommen sein. Sobald sie wieder anrollen, ist es verboten, rechts zu überholen.
Die Regeln zum Überholen sind grundsätzlich in §5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erklärt. Laut §5 Abs. 8 StVO können auch Mofa-Fahrer unter den genannten Voraussetzungen rechts an den Autos vorbeifahren.
Grundsätzlich gilt für alle Verkehrsteilnehmer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, das in §1 StVO verankert ist. Zum fairen und rücksichtsvollen Verhalten im Straßenverkehr kann jeder beitragen.
– Presseinformation des ADAC Nordrhein –