Eltern dürfen künftig ihre Kinder beim Radfahren auf dem Gehweg begleiten. Diese Änderung der Straßenverkehrsordnung tritt ab sofort in Kraft und soll Familien dazu bewegen, öfters auf das Rad zu steigen. Doch die Gesetzesänderung allein schafft nicht mehr Sicherheit für Kinder im Straßenverkehr, wie der pressedienst-fahrrad zeigt.
Seit Dezember 2016 können radfahrenden Eltern ihrer Aufsichtspflicht im Straßenverkehr legal erfüllen. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass eine Begleitperson ab 16 Jahren ein Kind bis zum achten Lebensjahr radfahrend auf dem Gehweg begleiten darf. Zudem dürfen Kinder unter acht Jahren ab sofort auch auf „baulich angelegten Radwegen“ fahren. Davon sind jedoch Radfahr- und Schutzstreifen ausgeschlossen. Bislang galt die Regelung, dass Eltern via Gesetz auf dem Radweg oder der Straße fahren, während der Nachwuchs bis zum achten Lebensjahr den Gehweg nutzen musste. Die Novelle soll mehr Eltern dazu bringen, alltägliche Wege mit den Kindern per Rad zu absolvieren.
Elterntaxis gefährden die Gesundheit
Für Kinder ist es äußerst wichtig, dass sie sich bereits in frühen Jahren ausreichend bewegen. Rund 60 Minuten als tägliches Minimum schlagen Gesundheitsexperten vor. Dadurch soll Krankheiten und Beschwerden im Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenalter vorgebeugt werden. „Die positiven Auswirkungen, die Radfahren bereits in jungen Jahren erzielen kann, sind immens. Dabei ist es nicht nur gesundheitsförderlich, sondern hilft auch bei der Weiterentwicklung“, erklärt Guido Meitler vom Kinderfahrzeughersteller Puky. Das gerne von den sogenannten Helikopter-Eltern praktizierte Elterntaxi bis vor die Eingangstür von Kita oder Schule ist deshalb kontraproduktiv. „Kinder mit dem Auto zur Grundschule zu bringen, sollte die Ausnahme sein“, schreibt sogar der Automobilclub ACE in seinem Schulweg-Ratgeber.
Neues Gesetz ist familienfreundlich
Durch die StVO-Novelle hat die Begleitperson den Nachwuchs stetig im Blick. Den Radfahrneulingen und den Eltern wird ein subjektives Sicherheitsgefühl vermittelt, was zu mehr Fahrradfahren anregen soll. „Die neuen Regeln sind familienfreundlich und sorgen für mehr Verkehrssicherheit“, bekräftigt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Bislang wurde durch parkende Autos oder Grünflächen der Sichtkontakt zwischen Eltern und Kindern stark eingeschränkt, was zu Unsicherheit auf beiden Seiten führte. Die neue Gehweg-Regelung verdeutlicht ein verkehrspolitisches Dilemma: Kaum eine deutsche Stadt hat eine familienfreundliche Fahrradinfrastruktur, die ein gewünschtes gemeinsames Radfahren von Kindern und Eltern auf denselben Wegen ermöglicht. Auch jetzt sehen sich Familien mit zwei Erwachsenen oder älteren Kindern damit konfrontiert , dass sie weiterhin räumlich getrennt fahren müssen, da nur eine Begleitperson auf dem Gehweg erlaubt ist.
Gefahrenpotenzial parkender Autos
Kinder sind im Alltagsverkehr gerade auf baulich von der Straße getrennten Rad- und Gehwegen einem hohen Risiko ausgesetzt. Oft werden sie durch parkende Autos verdeckt und darum nicht von Autofahrern wahrgenommen. Gerade beim Abbiegen kann dies zu Unfällen führen. „Wir raten deshalb unbedingt dazu, dass Kinderräder und Kinderanhänger mit einer zusätzlichen Fahne ausgestattet werden, die für mehr Sicherheit sorgt“, sagt Anne Schmidt vom Kinderanhängerspezialisten Croozer. Durch reflektierende Bekleidung und Accessoires wird die Sichtbarkeit gerade in der dunklen Jahreszeit zusätzlich gesteigert. „Unser Reflektorband ist auch für Kinder ein passender Begleiter, der die Sicherheit erhöht. Gesehen zu werden ist für Kinder ein wichtiger Punkt im Straßenverkehr“, ergänzt Joachim Leffler vom Accessoire-Label Fahrer Berlin.
Für zusätzliche Sicherheit sollten Kinder bei jeder Fahrt einen Helm tragen – auch wenn dieser gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. „Kinder gehören im Straßenverkehr zu den Risikogruppen. Der Schutz des Kopfes muss dabei oberste Priorität haben“, so Torsten Mendel vom Sicherheitsexperten Abus.
Eltern sind ebenfalls in der Pflicht
Aber auch die radfahrenden Eltern sind gefordert und müssen durch die neue Gehweg-Regelung andere Verkehrsteilnehmer respektieren, um Konflikte zu vermeiden. „Fußgänger haben auf dem Gehweg absoluten Vorrang“, heißt es dazu in einer Mail des Bundesverkehrsministeriums an den pressedienst-fahrrad. Zu beachten ist ebenfalls, dass Kinder und ihre Begleitperson bei Fahrten auf dem Gehweg zum Überqueren einer Fahrbahn absteigen und schieben müssen, wie Roland Huhn, Rechtsexperte des Allgemeinen Fahrrad-Clubs Deutschland (ADFC), bestätigt. Generell gebe es in Deutschland noch einiges an Verbesserungspotenzial, um Familien das Fahren auf einem flächendeckenden, sicheren Radverkehrsnetz in hoher Qualität zu ermöglichen. Dazu zählen beispielsweise eine wachsende Anzahl an Fahrradstraßen ohne Durchgangsverkehr und der Ausbau von Radschnellwegen.
– Presseinformation und Foto: pd-f Pressedienst Fahrrad –
Foto: Oli Bellendir / pd-f