Nachhilfe für Blinkmuffel: Richtungsänderung anzeigen – auch bei abknickenden Vorfahrtsstraßen

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Jeder kennt diese gefährliche Situation: Der Vordermann biegt an einer Kreuzung plötzlich und ohne zu blinken ab – und zwingt die nachfolgenden Autofahrer zu einer blitzschnellen Reaktion. Doch wie ist das bei einer Kreuzung mit einer abknickenden Vorfahrtsstraße: Müssen Autofahrer hier den Richtungswechsel anzeigen? Ein Viertel der deutschen Autofahrer meint „Nein“, wie eine repräsentative Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24 zeigt – und liegt damit falsch. „Wer hier einer abknickenden Vorfahrtsstraße folgt, muss blinken“, so Sina Schmitt, Expertin beim Kfz-Direktversicherer R+V24. „Schließlich ändert das Fahrzeug seine Richtung.“

Umgekehrt macht die aktuelle Studie der R+V24 aber auch deutlich: 75 Prozent der Autofahrer wissen, dass sie den Blinker bei einer abknickenden Vorfahrt setzen müssen. „Die Straßenverkehrsordnung regelt klar, wann ein Autofahrer blinken muss. Nämlich immer, wenn er die Spur wechselt, wenn er an einem Hindernis vorbeifährt und wenn er die Richtung ändert“, erläutert Sina Schmitt. Fährt der Autofahrer in der abknickenden Vorfahrtsstraße jedoch geradeaus, muss der Blinker ausbleiben.

Weitere Regeln zum Blinken

  • Abbiegen: Blinken müssen Autofahrer auch auf Fahrbahnen mit Richtungspfeilen.
  • Kreisverkehr: Beim Einfahren darf nicht geblinkt werden, beim Ausfahren ist Blinken jedoch Pflicht.
  • Spurwechsel: Der Autofahrer muss den Überholvorgang per Blinker rechtzeitig ankündigen – noch bevor er ausschert oder sich wieder einordnet. Auch wer ein haltendes Fahrzeug oder ein Hindernis auf der Fahrbahn umfahren will, muss blinken.
  • Anfahren: Beim Ausfahren aus einer Parklücke, Einfahren in die Garage oder Halt am Seitenstreifen müssen Autofahrer blinken.

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– Presseinformation der R+V24 –