
Sehr geehrter Schreiber,
Sie haben durch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort Fahrerflucht begangen. Das ist eine Verkehrsstraftat. Einen Zettel zu hinterlassen reicht nicht aus. „Ich hatte es eilig“ ist kein Argument. Wenn Sie den Vorfall innerhalb von 24 Stunden der Polizei gemeldet hätten, wären Sie zumindest um die Strafverfolgung herumgekommen. Ob es sich bei der Anruferin um die geschädigte Person handelt, ist nicht gesichert. Vielleicht hatte sie den Zettel mitgenommen, ohne weiter beteiligt zu sein.
Im übrigen hätte wegen der Fahrerflucht auch Ihre Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Regressansprüche gegen Sie, wenn sie den Schaden denn noch regulieren sollte.
Fazit:
Gewartet haben Sie auf den Geschädgiten nicht lange genug – und mit dem Melden des Vorfalls bei der Polizei viel zu lange!
Das Thema hatten wir hier im Unfall-Magazin in den Beiträgen schon mehrfach.
Siehe auch:
- https://www.unfall-magazin.de/2016/06/29/vorsorgetipps-gegen-fahrerflucht-id176542
- https://www.unfall-magazin.de/2015/05/21/fahrerflucht-kann-den-versicherungsschutz-kosten-id153548
- https://www.unfall-magazin.de/2014/10/16/fahrerflucht-versicherungsschutz-auch-bei-lackschaeden-gefaehrdet-id172417
Da hätte sich ein Nachlesen gelohnt …
Viele Grüße
Petra Grünendahl
Foto: ACE Auto Club Europa e. V.