Gegen das Nomadentum auf Autobahnen und Rastplätzen muss etwas getan werden. Udo Schiefner, in seiner Fraktion im Bundestag für Güterverkehr, Transport und Logistik zuständig, traf Staatssekretär Dr. Wilhelm Schäffer im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Nordrhein-Westfalen. Sie haben sich über Sozialdumping im Transportgewerbe und die Verbringung der wöchentlichen Ruhezeit im Lkw ausgetauscht. Schäffer und Schiefner waren sich schnell einig, dass die Zeit des Abwartens und Taktierens in der Frage ein Ende haben muss. Beide erwarten, dass das Bundesverkehrsministerium einen Regelungsentwurf vorlegt, der so wasserdicht formuliert ist, dass er alle juristischen und parlamentarischen Hürden nehmen kann. Das ausufernde Nomadentum der Flotten aus Osteuropa muss in geordnete Bahnen gelenkt werden – vor allem zum Schutz der Fahrenden.
„Seit langem haben wir die prekäre Situation der Fahrerinnen und Fahrer im Transportgewerbe im Blick und erwarten, dass endlich etwas gegen Verstöße, bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit, unternommen wird,“ fasst Schiefner den Diskussionsstand im Bundestag zusammen, „mit allen Fraktionen sind wir uns einig, dass das Ministerium in den nächsten Wochen einen Vorschlag vorlegen soll. Wir fordern eine deutsche Verbotsregelung!“ Bei Schäffer läuft Schiefner damit offene Türen ein. Der Staatssekretär hat seine Sorge um die Sozialstandards im Transportwesen gegenüber seinem Amtskollegen im Bundesverkehrsministerium (BMVI) in einem Brief Mitte März deutlich zum Ausdruck gebracht.
Schäffer erinnert in seinem Schreiben daran, dass die Länder bereits 2014 eine restriktive Regelung im Fahrpersonalgesetz gegen das Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit auf Rastplätzen im Lkw gefordert haben. Den Regelungsentwurf, der ihm im November 2015 vorlag hatte er im Punkt Ruhezeit begrüßt. Er betont, dass sich NRW seit geraumer Zeit für faire Arbeit und gute Arbeitsbedingungen und gegen Lohn- und Sozialdumping einsetzt. Dabei geht es ihm auch um die deutsche Transportwirtschaft, die unter der Konkurrenz, vor allem aus Osteuropa, stark leidet. Im Schreiben an das Bundesministerium wird seine Verwunderung darüber deutlich, dass das gesamte Vorhaben auf Eis gelegt wurde. Da eine europarechtliche Regelung nicht in Sicht ist und nationaler Handlungsbedarf besteht, erwartet Schäffer, dass das Gesetzgebungsverfahren zügig mit der ursprünglichen Intention fortgesetzt wird. Er findet nicht nachvollziehbar, dass Deutschland hinter den Regelungen seiner europäischen Nachbarn im Westen zurücksteht.
Hintergrund:
Die zum Thema relevante EU-Verordnung besagt, dass binnen 14 Tagen nur maximal eine der zwei vorgeschriebenen wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden kann – wenn es eine verkürzte ist. EU-rechtlich spricht nichts gegen eine Bußgeldandrohung für das Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug.
Fahrerinnen und Fahrer der Lastkraftwagen sind oft die Ersten und Einzigen, die zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie gegen Regeln verstoßen. Doch sie müssen die straffen Anforderungen ihrer Arbeitgeber und Auftraggeber erfüllen. Viele Berufskraftfahrende, meist im Auftrag ausländischer Unternehmen auf den Autobahnen unterwegs, müssen unter unwürdigen Bedingungen arbeiten und leben. Immer mehr Berufskraftfahrer in Europa sind bis zu drei Monate außerhalb ihres Heimatlandes im LKW unterwegs. Sie sind dubiosen Beschäftigungssystemen unterworfen. Vor allem verbringen sie dabei all ihre Nächte und Wochenenden in ihrem LKW auf den Rastplätzen. Damit entziehen sich die Flottenbetreiber den Fiskal- und Sozialstandards der jeweiligen Länder, in denen sie sich überwiegend betätigen.
– Pressemeldung von Udo Schiefner, MdB –
Foto: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e. V.