Wie tief der Versicherungsneuling dafür in die Tasche greifen muss, kann von seiner bisherigen Fahrpraxis abhängen. Hat er in der Vergangenheit zum Beispiel regelmäßig das Auto seiner Eltern, Schwieger- oder Großeltern genutzt, kann er eventuell den Schadenfreiheitsrabatt dieses Wagens übernehmen.
Wie das geht? Der Verwandte muss – als bisheriger Anspruchsberechtigter – seinem Kfz-Versicherer mitteilen, dass er auf den Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) des gemeinsam genutzten Pkw verzichtet. Im Gegenzug beantragt der künftige Versicherungsnehmer die Übernahme dieses Rabatts. Als Nachweis für die Dauer der Fahrzeugnutzung teilt er dem Versicherer zusätzlich mit, wie lange er einen Führerschein besitzt. Dieser Zeitraum entscheidet darüber, in welche SF-Klasse der neue Kfz-Versicherungsvertrag eingestuft wird.
– Pressemitteilung und Foto: HUK-COBURG –