Gestohlen oder verloren: Beim Verlust des Führerscheins gilt es schnell zu handeln. Ein Ersatz ist umgehend zu beschaffen, denn das Dokument muss während der Fahrt immer mitgeführt werden. Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.
Wurde der Führerschein gestohlen, muss dies bei einer Polizeidienststelle angezeigt werden. Sie stellt eine sogenannte Diebstahlbescheinigung aus. Damit kann der neue Ausweis bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Die Gebühr dafür beträgt etwa 35 Euro. Bis zu sechs Wochen dauert es meist, bis das neue Dokument persönlich bei der Führerscheinstelle abgeholt werden kann; gegen einen Gebührenzuschlag ist auch eine Eilausstellung möglich.
Verliert ein Autofahrer seinen Führerschein, muss er einen Antrag auf Neuausstellung bei der Führerscheinstelle seines Wohnorts stellen. Dort ist neben dem Reise- oder Personalausweis ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorzulegen. Manchmal wird eine Karteikartenabschrift erforderlich, wenn der verlorene Führerschein an einem früheren Wohnort ausgestellt wurde. Die Behörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Führerscheins verlangen. Der Ersatzführerschein kostet mit der eidesstattlichen Versicherung rund 65 Euro.
Für die Zwischenzeit kann dem Autofahrer kostenpflichtig ein „Übergangsführerschein“ für Fahrten im Inland ausgestellt werden, der nur in Kombination mit dem Personalausweis Gültigkeit hat. Auch hier gilt eine Mitführpflicht. Wer schnell – z.B. für Fahrten im Ausland – Ersatz in Form des Scheckkartenführerscheins benötigt, kann diesen gegen einen Zuschlag als Expressausstellung bestellen.
Taucht der verloren geglaubte Führerschein wieder auf, ist die Führerscheinstelle unverzüglich zu informieren.
– Presseinformation und Foto: ADAC –