Jeder Verkehrsteilnehmer gestaltet das Miteinander im Straßenverkehr. Laut Straßenverkehrsordnung darf niemand durch sein Verhalten andere schädigen, gefährden, belästigen oder behindern. Der ADAC nennt Beispiele, wo es trotzdem zu Konflikten kommen kann, und gibt Tipps, wie ein fairer Umgang gelingen kann.
Im sogenannten „ruhenden Verkehr“ führen falsch oder ungünstig abgestellte Fahrzeuge immer wieder zu Spannungen zwischen Auto- und Radfahrern, aber auch Fußgängern. Dabei regelt die Straßenverkehrsordnung eindeutig: In zweiter Reihe ist das Parken grundsätzlich nicht erlaubt, auf Geh- und Radwegen nur bei entsprechender Kennzeichnung. Bei Zuwiderhandlung werden mindestens 20 Euro Bußgeld fällig. Wer zwei Stellplätze vereinnahmt, hat „nicht platzsparend geparkt“ und muss 10 Euro Strafe zahlen. Ein anderes Fahrzeug absichtlich zuzuparken kann als Nötigung (und damit als Straftat) gewertet werden. Autofahrer, die einen geeigneten Parkplatz gefunden haben, sollten die Tür vorsichtig öffnen, um insbesondere den rückwärtigen Verkehr nicht zu gefährden.
Alle Verkehrsteilnehmer sind daran interessiert, Staus und Unfälle zu vermeiden. Abbiegeabsichten sollten darum rechtzeitig deutlich gemacht werden – nicht nur von Fahrradfahrern mittels Handzeichen. Blinken ist für Autofahrer Pflicht Wenn sie abbiegen, müssen sie Fußgängern und Radfahrern, die gleichzeitig Grün haben, den Vortritt lassen. Verzögerungen ergeben sich im Kreuzungsbereich oft durch Rückstau. Trotz grüner Ampel darf die Kreuzung nicht befahren werden, wenn ab- zusehen ist, dass sie nicht rechtzeitig wieder geräumt werden kann.
Auch Autobahnfahrten verlaufen entspannter, wenn einige Faustregeln beachtet werden: Grundsätzlich gilt das Rechtsfahrgebot – auch bei drei- und mehrspurigen Autobahnen. Wer dagegen verstößt und andere behindert, muss bis zu 80 Euro Bußgeld zahlen und kann einen Punkt in Flensburg bekommen. Das Überholen ist erst ab einem nennenswerten Geschwindigkeitsunterschied erlaubt – 10 km/h reichen innerorts unter Umständen aus, nicht aber auf Autobahnen Vor dem Ausscheren Schulterblick und Blinken nicht vergessen. Rechts überholt werden darf nur, wenn sich links eine Schlange gebildet hat, die maximal 60 Stundenkilometer fährt. Wenn der Verkehr stockt, müssen Autofahrer außer- dem eine Rettungsgasse für Einsatzkräfte bilden. Ausreichend Sicherheitsabstand zum Vordermann hilft also nicht nur, Auffahrunfälle zu vermeiden, sondern schafft im Stau auch Platz zum Rangieren. Dichtes Auffahren, womöglich verbunden mit dem Einsatz der Lichthupe, hat mindestens einen Punkt und 75 Euro Bußgeld zur Folge und kann sogar als Nötigung ausgelegt werden. Endet eine Fahrspur, ist das Reißverschlussverfahren anzuwenden. Wer andere nicht einfädeln lässt, behindert den Verkehr.
Rücksichtnahme spielt eine entscheidende Rolle, wenn der Verkehr ohne Einschränkungen fließen soll. Viele Konflikte können entschärft oder sogar vermieden werden, wenn Verkehrsteilnehmer Verständnis für Andere entwickeln und nicht in jeder Situation auf ihrem Recht bestehen. Das umzusetzen, ist nicht immer einfach. Pendler quälen sich durch den Berufsverkehr, Eltern befördern quengelnden Nachwuchs, Ortsfremde finden sich nicht zurecht – es gibt eine Vielzahl von Stressfaktoren. Wenn es dann im Straßenverkehr nicht rund läuft, kann der Stress in Wut umschlagen. Schneller voran kommt dadurch aber niemand. Statt die Konfrontation zu suchen, empfiehlt der ADAC, in diesen Fällen gelassen zu reagieren.
– Pressemitteilung des ADAC Nordrhein –