Eine neue ADAC-Fußgängeranlage soll helfen, die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Fußgänger zu senken. Mit der Anlage werden künftig Notbremsassistenten mit Fußgängererkennung getestet. Solche Systeme zur Unfallvermeidung fließen ab 2016 in die Sicherheitsbewertung für Neuwagen des Verbraucherschutzprogramms Euro NCAP ein. Der ADAC hat das neue Testverfahren vorab bei einem Audi Q7 mit serienmäßigem Notbremsassistenten geprüft. Ergebnis: Das Q7-System konnte in allen Testszenarien Zusammenstöße mit den Dummys vermeiden oder die Aufprallgeschwindigkeit reduzieren und so die Unfallfolgen deutlich abmildern. Es erkannte die Fußgängerdummys am Fahrbahnrand selbst dann, wenn sie plötzlich zwischen parkenden Autos herausliefen.
Für die Tests wird der Dummy auf ein Surfboard montiert und von einem Riemen auf die Fahrbahn gezogen. Der Testwagen fährt computergesteuert mit Geschwindigkeiten zwischen 20 und 60 km/h auf die Attrappe zu. Dabei bewegt der Dummy seine Beine synchron zur Laufgeschwindigkeit. So entsteht für die in den Fahrzeugen verbauten Kamera- und Radarsensoren ein realitätsnahes Abbild eines Fußgängers. Besonders für Radarsensoren ist die Bewegung der Gliedmaßen von großer Bedeutung, um Personen am Fahrbahnrand, zwischen Autos oder auf der Straße eindeutig als Fußgänger zu identifizieren.
Neben Audi, das einen Notbremsassistenten künftig serienmäßig auch im A4 verbaut, bietet auch Volvo das System in allen XC90 an. Nach Meinung des ADAC sollten möglichst viele Hersteller diese passive Art der Unfallvermeidung anbieten. Denn generell sinken bereits ab 45 Stundenkilometern die Überlebenschancen bei Fußgängerunfällen dramatisch. Und: Je älter der Fußgänger, desto höher das Risiko tödlicher oder schwerer Verletzungen.
Laut EU sind mit vorausschauenden Notbremsassistenten rund 50 bis 75 Prozent der Fußgängerunfälle vermeidbar oder weniger schwer. Dabei könnte die Aufprallgeschwindigkeit in den meisten Fällen um 15 bis 20 km/h gesenkt und – wenn alle Fahrzeuge in Europa mit einem Notbremsassistenten ausgestattet wären – zwischen 15 und 30 Prozent der getöteten Fußgänger gerettet werden.
Die Zahl der Fußgängerunfälle mit Personenschaden lag 2014 in Deutschland bei 28.571 – damit war in fast jeden zehnten Unfall mit Personenschaden ein Fußgänger verwickelt. Fast immer ereigneten sich diese Unfälle innerorts. Hauptunfallgegner war mit 72 Prozent der Pkw. Etwa jeder vierte Fußgänger wurde beim Zusammenprall schwer verletzt, zwei Prozent (524) starben.
Die nächsten großen Schritte für die Unfallforschung beim Thema Notbremsassistenzsysteme sind die Erkennung von Radfahrern und die Funktionalität bei absoluter Dunkelheit.
– Pressemeldung, Fotos und Grafik: ADAC –