Das Fernlicht einzuschalten, bringt bei Nebel übrigens nichts – im Gegenteil verschlechtert sich die Sicht dadurch, da die feinen Wassertröpfchen das Licht reflektieren. Die grellrote Nebelschlussleuchte darf nur dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, da andernfalls der nachfolgende Verkehr geblendet wird. Gerade in der dunklen Jahreszeit sollten Autofahrer auf eine einwand- freie Fahrzeugbeleuchtung achten: Leuchten und Scheinwerfer sollten allesamt funktionieren, korrekt eingestellt und nicht verschmutzt sein. Damit die Sicht auch anderweitig nicht beeinträchtigt wird, ist es ratsam, die Windschutzscheibe von innen zu säubern, um störende Lichtreflexionen zu vermeiden, und alte Scheibenwischer gegen neue zu ersetzen. Aber auch das Gegenteil – nämlich gleißender Sonnenschein – kann im Herbst zu brenzligen Situationen führen. Weil die Sonne tiefer steht und die Straßen oft nass sind, werden Autofahrer schnell geblendet. Hilfreich ist es, für diesen Fall eine Sonnenbrille aufzuziehen.
Bei starkem Regen können Autofahrer von Aquaplaning überrascht werden. Dabei schiebt sich wegen der Wassermassen auf der Fahrbahn ein Wasserkeil zwischen die Reifen und die Straße. Vor dem Reifen bildet sich quasi eine Bugwelle aus Wasser, das nicht schnell genug abfließen kann. Im Extremfall verlieren die Reifen in dieser Situation vollständig den Fahrbahnkontakt, so dass weder Lenken noch Bremsen möglich ist. Auch hier gilt: Tempo reduzieren und langsam aus dem Gefahrenbereich herausfahren.
Kritisch – weil unvorhersehbar – sind Sturmböen für Autofahrer. Sie können vor allem auf Brücken und in Waldschneisen das Auto ganz plötzlich aus der Spur bringen. Empfehlenswert ist es, wenn Autofahrer sich darauf einstellen, notfalls gegenlenken zu müssen, und die Geschwindigkeit reduzieren. Parken sollten Autofahrer ihren Pkw möglichst nicht unter Bäumen, da herabfallende Äste zu erheblichen Schäden führen können. Diese können zwar gegebenenfalls über die Teilkaskoversicherung abgewickelt werden. Allerdings begleichen viele Versicherer einen Sturmschaden erst ab einer bestimmten Windstärke.
In den Nächten kann es jetzt schon zu Frost kommen. Daher sollten Autofahrer rechtzeitig Frostschutzgehalt von Kühl- und Scheibenwaschwasser überprüfen lassen und die Scheiben vor Fahrtantritt voll- ständig freikratzen. Spätestens jetzt sollten natürlich auch die Winterreifen aufgezogen sein. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen wie etwa Schnee, Schneematsch oder Eisglätte ohne Winterreifen unterwegs ist, muss in Deutschland mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
– Pressemeldung des ADAC Nordrhein –
Foto: ACAC